Urteil rechtskräftig

NEUMARKT. Ein 44jähriger Syrer muss für den Mord an seinem Cousin in Parsberg lebenslang hinter Gittern. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig.

neumarktonline hat vielfach über die Bluttat während einer kurdischen Feier auf einem Campingplatz in Parsberg berichtet - zuletzt, als der 44 Angeklagte gegen sein Urteil Revision eingelegt hat (wir berichteten).

Jetzt entschied der Bundesgerichtshof, Deutschlands höchstes Strafgericht, dass das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth rechtskräftig ist. Der Mann muss für seine tödliche Messerattacke auf seinen Cousin lebenslang hinter Gittern.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im März letzten Jahres seinen Cousin und ehemaligen Schwager auf dem Kulturfest in Parsberg überraschend angegriffen und gezielt mit einem Stich ins Herz getötet hat. Der Angeklagte wollte nach Überzeugung des Gerichts auf diese Weise die Familienehre wiederherstellen.

Die Schwester des Angeklagten war vor rund 20 Jahren, als die Familien noch in Syrien lebten, mit dem Cousin verheiratet und ist dort in jungen Jahren mit mehreren Messerstichen getötet worden. Der Cousin ist in Syrien deswegen zu einer Haftstrafe verurteilt worden, hatte die Tat aber immer bestritten.


Das Schwurgericht in Nürnberg wertete den tödlichen Messerangriff in Parsberg als heimtückischen Mord und sah zugleich auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als gegeben, weil sich der Angeklagte mit seinem Verständnis zur Wiederherstellung der Familienehre gegen die rechtsstaatlichen Werte stellte. Im Urteil wurde auch die „besondere Schwere der Schuld“ festgestellt.
18.08.26
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