Mähroboter sind künftig im Landkreis nachts verboten

Seine Überlebenschancen sollen wachsen: unser Bild zeigt ein gerettetes Igel-Baby
Foto: Archiv/ Barbara Goettler
NEUMARKT. Mähroboter sind im Landkreis Neumarkt künftig nur mehr tagsüber erlaubt. Damit sollen in der Nacht vor allem Igel geschützt werden.
Das Landratsamt erließ eine entsprechende Allgemeinverfügung und entsprach damit einem Antrag des Bundes Naturschutz. Die neue Regelung gilt ab Donnerstag.
Das Landratsamt hat die Abwägung um ein mögliches Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz von Igeln und kleinen Wirbeltieren abgeschlossen und nun ein entsprechendes Verbot über eine Allgemeinverfügung erlassen, teilte die Behörde am Montag mit.
Grund dafür ist unter anderem der Populationsrückgang des Europäischen Igels in Deutschland, wie die im Jahr 2020 aktualisierte Rote Liste der Säugetiere Deutschlands zeigt. Die Ursachen dafür lägen beispielsweise an fehlenden Hauptnahrungsquellen und dem Verlust geeigneter Lebensräume.
Igel suchten deshalb vermehrt städtische Ersatzhabitate wie Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe oder Gärten auf. Dort stellt der Einsatz von Mährobotern während der Dämmerungs- und Nachtzeit eine erhebliche Gefahr für Igel dar, da Kollisionen zu Todesfällen oder Verstümmelungen führen können.
Um eine einheitliche Regelung zum Schutz von wild lebenden Tieren im Landkreis Neumarkt sicherzustellen, hat Landrat Martin Meier den Erlass einer Allgemeinverfügung für das gesamte Landkreisgebiet angeordnet. Die sieht ein Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern - eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang - zum Schutz wildlebender Tiere, insbesondere Igel und anderer kleiner Wirbeltiere, vor.
Ausnahmen und Befreiungen von diesem Verbot können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Die sofort vollziehbare Allgemeinverfügung tritt am 20. August in Kraft.

Der Betrieb von Mährobototern ist künftig nachts verboten
Foto: Pixabay
17.08.26
Neumarkt: Mähroboter sind künftig im Landkreis nachts verboten