Bewährungstrafen verhängt

NEUMARKT. Die Angeklagten im Prozess um den Eichstätter Finanzskandal wurden in München jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Der ehemalige stellvertretende Finanzdirektor des Bistums erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung, der mitangeklagte Geschäftspartner bekam ein Jahr und zwei Monate - ebenfalls zur Bewährung.

Das Bistum hatte damals mit windigen Finanzgeschäften in USA Millionenbeträge in den Sand gesetzt (wir berichteten vielfach). Etliche Millionen konnten durch einen Vergleich zurückgeholt werden. Zuletzt blieb das Bistum auf rund 24 Millionen sitzen.

Das Landgericht München II verurteilte jetzt den Vize-Finanzchef des Bistums wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung, den zweiten Angeklagten wegen Bestechung und Untreue.


Die Angeklagten hätten zwar kriminelle Energie gezeigt, wollten aber möglicherweise nicht absichtlich dem Bistum schaden, hieß es im Urteil. Den ursprünglichen Vorwurf der Untreue sah das Gericht nicht als gegeben.

Das Bistum will das Urteil offenbar akzeptieren. Allerdings wolle man die Sache zivilrechtlich weiterverfolgen.
23.06.26
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