Nur mit Automatik...
NEUMARKT. Eine Polizeistreife beendete die Fahrt einer Frau, die mit einem Auto mit Schaltgetriebe unterwegs war. Ihr Führerschein galt nur für Automatik.
Es war nur ein kleiner Vermerk im Führerschein der 58jährigen Frau: dort entdeckten die Polizisten bei einer Verkehrskontrolle die Schlüsselzahl „78“.
Und das bedeutet tatsächlich, dass der Inhaber des Führerscheins nur zur Fahrt mit einem Automatikgetriebe befugt ist.
Weil die Frau mit einem Auto mit Schaltgetriebe unterwegs war, musste sie den Wagen stehen lassen. Die Polizisten nahmen ihr zur Sicherheit den Autoschlüssel ab.
20.02.26
Neumarkt: Nur mit Automatik...