„Winter-Brücke“ für Bauarbeiter


Auch wenn Baustellen ruhen - für die Lohnfortzahlungen ist bei vielen Bauarbeitern gesorgt
Foto: Gewerkschaft
NEUMARKT. „Schlechtwetter“ statt Kündigung: den 4340 Bauarbeitern im Landkreis braucht vor dem Winter nicht bange zu sein.

„Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter“, sagte Manfred Götz von der IG Bau Oberpfalz.

Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug – das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. „Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht“, so der stellvertretende IG Bau-Bezirksvorsitzende Götz. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art „Winter-Brücke“: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.


„Wichtig ist, dass möglichst viele der 177 Baubetriebe im Landkreis Neumarkt das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand: Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen – und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen“, sagte Manfred Götz. Und die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte“.

Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: Betriebe könnten so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssten kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren.

Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Landkreis Neumarkt vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
15.12.25
Neumarkt: „Winter-Brücke“ für Bauarbeiter
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