Polit-Promi als Maskenhändler
Bei der Masken-Affäre im Landkreis Neumarkt beginnt nun doch noch ein Betrugs-Prozeß
Foto: Pixabay (Symbolbild)
NEUMARKT. Die beiden Geschäftsleute aus dem Landkreis, die wegen des Handels mit Corona-Masken in U-Haft saßen, stehen ab nächster Woche vor Gericht.
Der Fall hatte in Neumarkt großes Aufsehen erregt, weil einer der beiden Beschuldigten ein Lokalpolitiker und dritter Bürgermeister im Landkreis war. Der damals 31jährige Mann und sein 33 Jahre alter Geschäftspartner mußten lange Zeit in Untersuchungs-Haft (
wir berichteten vielfach).
Im Juni letzten Jahres schien es so, als würde es keinen Prozeß gegen die beiden Männer geben: die 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens weitgehend abgelehnt (
wir berichteten).
Doch damit wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht abfinden: sie legte sofort gegen die Nichteröffnungsentscheidung des Landgerichts Beschwerde ein. Dieses Rechtsmittel war zum großen Teil erfolgreich. Das Oberlandesgericht Nürnberg als Beschwerdegericht hat inzwischen das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitgehend zugelassen. Hinsichtlich des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Urkundenfälschung bestätigte es aber die ablehnende Entscheidung des Landgerichts.
Am Donnerstag nächster Woche soll der Prozeß wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betruges
und versuchten Betruges im Zusammenhang mit der Beschaffung von
medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken während der Corona-Pandemie beginnen. Danach sind elf weitere Termine geplant. Ein Urteil könnte im Dezember fallen.
Die Angeklagten sollen als Mitgeschäftsführer eines Handelsunternehmens während
der Corona-Pandemie im Jahr 2020 an das Bayerische Landesamt für Gesundheit
und Lebensmittelsicherheit, an Apotheken und andere Firmen Mund-Nasen-Schutzmasken zum medizinischen Gebrauch verkauft und dabei zumindest billigend in Kauf
genommen haben, dass ein Teil der aus China bezogenen Schutzmasken nicht der
vereinbarten Qualität entsprach.
Nach Auffassung des Strafsenats liefert das Ermittlungsergebnis zahlreiche Indizien, dass den Angeklagten die Qualität der aus China bezogenen Masken gleichgültig war. Auch wenn ein Teil der an die verschiedenen Abnehmer veräußerten Schutzmasken tatsächlich die vereinbarte Qualität aufwies und es verschiedene Berechnungen der Fehlerquote sowie unterschiedliche Bewertungen der Schadenshöhe gibt sieht der Strafsenat in Gesamtwürdigung des Akteninhaltes einen „hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges und versuchten Betruges“.
04.09.24
Neumarkt: Polit-Promi als Maskenhändler