Kein Alkohol am Schloßweiher


Das Alkoholverbot gilt nun auch auf den markierten Flächen rund um den Schloßweiher
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NEUMARKT. Die erst am Freitag letzter Woche geänderte Alkoholverbotzone in der Stadt Neumarkt wurde am Mittwoch erneut vergrößert.

Ab sofort darf auch rund um den Neumarkter Schloßweiher kein Alkohol mehr konsumiert werden. Die Allgemeinverfügung ist „kraft Gesetzes sofort vollziehbar“, hieß es am Mittwoch aus dem Landratsamt.


Die bisherigen Verbotszonen für Alkoholkonsum im Neumarkter Stadtgebiet (wir berichteten) bleiben unverändert.

Und wer trotzdem in einer der Zonen mit der Bierflasche in der Hand erwischt wird muß mit drastischen Konsequenzen rechnen: Verstöße können mit einer Geldbuße „bis zu 25.000 Euro“ geahndet werden, hieß es.

So werden die Verbotzonen für Alkoholkonsum offiziell beschrieben
28.04.21
Neumarkt: Kein Alkohol am Schloßweiher
Telefon Redaktion

Merz

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Abfallwirtschaft


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