„Vergabe in Ordnung“

NEUMARKT. Die Vergaberichtlinien der Stadt Neumarkt für Frühlings- und Volksfest sind rechtlich in Ordnung. Das bestätigte die Rechtsaufsicht.

Ein Flitz-Stadtrat hatte wieder einmal eine Überprüfung der städtischen Richtlinien beantragt - diesmal die Kriterien für die Zulassung zum Frühlingsfest und zum Jura-Volksfest, die bereits 2019 in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg bestätigt wurden.


Nun teilte die von Flitz angerufene Rechtsaufsicht des Landratsamtes mit, man sähe keinen Grund, aus rechtsaufsichtlicher Sicht etwas zu veranlassen.

Bereits in dem Verwaltungsgerichtsverfahren war deutlich herausgekommen, dass die von der Stadt Neumarkt schon 2010 eingeführten Richtlinien rechtlich nicht zu beanstanden sind und damit gültig sind. In der mündlichen Verhandlung waren vom Gericht jedoch einige Hinweise gegeben worden, wie die Stadt durch Klarstellungen in den Vergaberichtlinien„ eventuell falsche Deutungen Dritter“ vermeiden könnte.
14.03.21
Neumarkt: „Vergabe in Ordnung“
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
23. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang