Blutiger Streit

NEUMARKT. Ein 39jähriger Mann verletzte in Neumarkt mit einer abgebrochen Schnapsflasche und einem Messer einen Mitbewohner und einen 15jährigen Jungen.

Außerdem fügte sich der offensichtlich in einer „psychischen Ausnahmesituation“ stehende Mann mit der Flasche selbst erhebliche Verletzungen am Oberkörper und im Gesicht zu. Bei keinem der Betroffenen sind die Verletzungen lebensgefährlich. Der Täter wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht.

Am Montag bestätigte die Neumarkter Polizei entsprechende Informationen von neumarktonline: die blutige Auseinandersetzung hat sich bereits am Freitag vor einer Woche, 18.September, in einem Mehrfamilienhaus im westlichen Stadtbereich zugetragen. Die Polizei hatte die Informationen „aus ermittlungstaktischen Gründen sowie aufgrund des Krankheitsbildes des Täters“ zunächst zurückgehalten, hieß es.


Nach bisherigen Ermittlungen kam es innerhalb einer Personengruppe zunächst zu einem Gespräch mit sehr aggressivem Grundton. Im Zuge des weiteren Verlaufs ergriff der 39jähriger Mann eine leere Schnapsflasche, zerbrach sie am Küchentisch und fügte sich selbst heftige Schnittverletzungen im Bereich des Oberkörpers sowie im Gesicht zu.

Zudem bedrohte er die anwesenden Mitbewohner mit der abgebrochenen Flasche und verletzte dabei einen 32jährigen Mann im Bereich des Oberkörpers durch eine Schnittwunde. Ein 15jähriger Junge wurde durch ein Küchenmesser, das der Täter zufällig in die Hände bekam, leicht am Unterarm verletzt.

Anschließend flüchtete der Täter ins Treppenhaus und brach dort wegen der selbst beigebrachten Verletzungen zusammen. Er wurde von den hinzugerufenen Rettungskräften in ein Klinikum eingeliefert.

Die Hintergründe für die Eskalation waren zunächst unklar, so dass intensive Ermittlungen der Neumarkter Poliezi nötig waren. Bereits zu Beginn gab es aber keinen Zeifel, dass sich der 39jährige Mann wegen erheblicher medizinischer Probleme in einer psychischen Ausnahmesituation befand.

Daher wurde eine sofortige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik veranlasst, um die Gefahrensituation für andere, aber auch für ihn selbst, zu beseitigen.

Hinweise auf Mittäter oder sogenannte „Milieustreitigkeiten“ wurden von der Polizei ausgeschlossen. Auch eine Tötungsabsicht gegenüber seinen Mitbewohnern könne aus strafrechtlicher Sicht nicht unterstellt werden.

Die Ermittlungen werden daher im Rahmen eines Strafverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung geführt.
28.09.20
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Telefon Redaktion


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