NEUMARKT. Ab Mittwoch entfallen alle öffentlichen Gottesdienste im Bistum. Gläubige sind von der Sonntagspflicht entbunden, sagte der Bischof.
Die Regelung gilt bis auf Weiteres und lehnt sich an den bayernweiten Plan zum Katastrophenfall an, hieß es aus Eichstätt.
Die
Bistumsleitung reagiert damit auf die sich verschärfende Lage bezüglich der
Ausbreitung des Coronavirus.
Bischof Gregor Maria Hanke hat in dieser außergewöhnlichen
Situation die Gläubigen von der Sonntagspflicht entbunden, hieß es.
Die Kirchen bleiben aber weiterhin für die Gläubigen geöffnet. Man wolle in den kommenden Wochen verstärkt auf Angebote
hinweisen und solche entwickeln, die den Menschen die Möglichkeit geben, ihren Glauben
von zu Hause aus leben zu können.
Dazu zählen beispielsweise Haus-, Fernseh- und
Radiogottesdienste oder virtuelle pastorale Angebote im Internet. Die Priester sind beauftragt,
gegebenenfalls gemeinsam mit ihrem Pastoralteam die Heilige Messe stellvertretend für ihre
Gemeinden zu feiern.
Von der Absage der Gottesdienste sind auch die Feiern der Heiligen Erstkommunion im
Bistum Eichstätt betroffen. Die Absage gilt außerdem für die geplanten Firmungen: Sie
entfallen vorerst bis zum 31. Mai.
Auch Taufen, Hochzeiten und Requien finden nicht statt.
Ausnahmefälle müssen mit dem Generalvikariat besprochen werden. Die Krankensalbung
und Beerdigungen werden unter Berücksichtigung der von der Bundesregierung nahegelegten
Hygienevorschriften und im kleinen Kreis durchgeführt.