NEUMARKT. Zwei Männer wehrten sich handgreiflich gegen ihre Festnahmen durch Neumarkter Polizisten - darunter auch ein verhinderter „Selbstmörder“.
Am Mittwoch-Morgen gegen 4.50 Uhr wurde die Polizei wegen eines versuchten Suizids verständigt und in die Wohnung eines 35jährigen Mannes in Neumarkt gerufen. Die Wohnung mußte von der Feuerwehr gewaltsam geöffnet werden. Der Mann konnte schlafend in seinem Zimmer angetroffen werden. Er gab an, dass er mehrere Tabletten in Kombination mit Alkohol eingenommen hat. Der Mann wurde aber plötzlich aggressiv und griff die Polizeibeamten und die Rettungskräfte mit den Fäusten an. Im weiteren Verlauf bedrohte er die Polizeibeamten und beleidigte sie. Der Mann versuchte immer wieder die Beamten zu provozieren und eine körperliche Auseinandersetzung herbeizuführen. Es wurden anschließend weitere Beamte zur Unterstützung angefordert. Nach geraumer Zeit konnte der Mann überredet werden, sich in den Rettungswagen zu begeben. Da Eigen- und Fremdgefahr bestand, wurde er in ein Krankenhaus gebracht, wo er sich auch verbal aggressiv gegenüber den Angestellten und der Ärztin des Krankenhauses zeigte. Verletzt wurde bei der ganzen Auseinandersetzung niemand.
Am Dienstagabend gegen 22 Uhr wurde die Polizei zu einem äußerst aggressiven 30jährigen Mann im südlichen Landkreis gerufen. Der Mann musste gefesselt werden, schlug aber plötzlich mit seinem Hinterkopf massiv nach hinten in Richtung eines Polizeibeamten, der dem Angriff nur knapp ausweichen konnte. Der Mann wurde in Gewahrsam genommen und mit zur Dienststelle gebracht. Während des Einsatzes beleidigte er die Polizeibeamten. Als er in die Haftzelle gebracht wurde, versuchte er erneut einen Polizeibeamten mit einem Kopfstoß zu verletzten. Dies konnte aber durch das Eingreifen aller eingesetzten Polizeibeamten unterbunden werden. Keiner der Polizisten wurde verletzt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme angeordnet und Haftantrag gestellt. Bei der Überprüfung des Mannes wurde festgestellt, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorlag - wegen Körperverletzung.
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