Bund Naturschutz Neumarkt
"Neue Chancen eröffnet"
NEUMARKT. Der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Neumarkt, begrüßt die vorläufige Einstellung der Bauarbeiten am Umweltzentrum Habsberg.
Das Landratsamt hat sich nun, "wenn auch durch etwas Druck und begünstigt durch die Wetterverhältnisse", bereit erklärt, die Bauarbeiten bis zum 23. Januar auszusetzen. Das gibt Zeit die ganze Sache noch einmal zu bedenken, heißt es in einer Presse-Mitteilung des Bundes Naturschutz (BN). Aus Sicht des BN kranke das gesamte Konzept an der fehlenden Beteiligung der Umweltverbände sowie an dem fehlenden ökologischen Anspruch der bisherigen Planung.
Der Bund Naturschutz sei – entgegen anders lautender Behauptungen – nicht an der Ausarbeitung der Konzepte und bisherigen Planungen beteiligt worden. Er war lediglich, durch die Beteiligung an verschiedenen Gremien, "in gewissem Umfang informiert, es wurde aber nie der Schritt zu einer wirklichen Beteiligung getan", erklärte Kreisvorsitzender Dr. Josef Guttenberger.
Seit erstmals konkrete Planungen für einen Neubau bekannt wurden, habe sich der Vorstand der Neumarkter BN-Kreisgruppe intensiv damit auseinandergesetzt. Es habe sich die Meinung bekräftigt, dass dieser Neubau ökologisch und energetisch bedenklich sei und nicht befürwortet werden könne. Hinzu kämen die "fragwürdigen Begleitumstände des Genehmigungsverfahrens".
Noch vor der Auslegung der Pläne und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange sei mit dem Bau begonnen worden, "wohl wissend, dass ein nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich besonderer planerischer Sorgfalt bedarf". Es gehe nicht an, dass vom Landkreis ein Umweltzentrum am Fuße des Habsberg als „normaler" Neubau für über 500.000 Euro mit aufwendiger Erschließung entstehen soll, wobei angeblich aus Kostengründen ökologische Aspekte bisher völlig auf der Strecke bleiben mussten, erklärte Guttenberger. "Wir wollten eine aktive Mitwirkungsmöglichkeit und eine breite Diskussion, so daß vorhandene Strukturen eingebunden, genutzt und vernetzt werden".
Man hätte sich vorerst auf das Konzept und die Umweltbildung als solche konzentrieren müssen und nicht unter dem Vorwand der Fördermittelausnutzung erst ein Gebäude auf die grüne Wiese stellen dürfen. Nur so sei es zu einem "rechtlich bedenklichen Schnellschuss in der Planung" gekommen.
Ein "Umweltzentrum ohne Umwelt" dürfe aus Sicht des BN nicht entstehen. Verbesserungsvorschläge seien an der festgefahrenen Meinung gescheitert, dass alles so durchgezogen werden müsse, um keine Fördermittel zu verlieren.
Der BN habe sich an die Umweltstiftung und an die Bewilligungsstelle für EU-Fördermittel mit dem Anliegen gewandt, den Förderzeitraum so zu verlängern, dass allen an Mitarbeit Interessierten die Möglichkeit eröffnet werden kann, sich im Rahmen eines offenen Agendakreises am Projekt Umweltzentrum zu beteiligen. Beide angeschriebenen Stellen hätten nun Bereitschaft signalisiert, diese Zeit zum Überarbeiten des Konzeptes einzuräumen.
Allerdings sei der Landkreis jetzt in der Pflicht, diese Vorgehensweise offiziell zu beantragen, hieß es in der Presse-Mitteilung. Damit würde sich die Möglichkeit bieten, ohne Druck ein optimiertes, dezentrales Konzept auszuarbeiten.
Aus Sicht des BN müsse deshalb auch der Neubaustandort im Außenbereich nochmals auf den Prüfstand. Schade ist, dass der Landkreis noch "hartnäckig versucht hat, weitere Tatsachen zu schaffen, obwohl die voreilig erteilte Baugenehmigung eine fragliche Grundlage hat".
Der BN sei zum Dialog und zur Mitarbeit an einem neuen optimierten Konzept bereit. Notwendig wäre allerdings, dass der Landkreis dazu den entsprechenden Willen signalisiere und die Baueinstellung nicht nur formal vorschiebe, sondern ernst nehme und ebenfalls die "darin liegenden Chancen" erkenne.
23.12.05
Wiese für den Biber
NEUMARKT. Der Bund Naturschutz hat bei Großalfalterbach zum Schutz des Bibers eine Wiese gekauft.
Bei einem Pressetermin am Dienstag im Tal der Weißen Laaber wollten die Naturschützer die aktuelle ökologische Bedeutung dieser Wiese als Lebensraum für seltene Arten, insbesondere für den Biber, erläutern. Die Wiese könne einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz und zur Schaffung eines geschlossenen Biberlebensraumes leisten, hieß es.
Die Hochwasserkatastrophen der jüngsten Vergangenheit hätten deutlich gezeigt, wie wichtig naturnahe Retentionsräume und Fließgewässer als natürliche Abflussbremsen seien. Obwohl der Biber als "Flussbaumeister" hier einen wertvollen Beitrag leiste, sei er in Teilen der Bevölkerung nach wie vor umstritten. Um für ihn auch im Landkreis Neumarkt einen größeren Lebensraumkomplex zu sichern und zur Konfliktminimierung vor Ort beizutragen, habe man die Wiese erworben.
In einer Presse-Mitteilung geht der Bund Naturschutz ausführlich auf seine Politik ein, "wertvolle Biotoptrittsteine" gezielt anzukaufen:
Die im April 2004 von Umweltminister Schnappauf vorgestellte neue „Rote
Liste“ der gefährdeten und vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten
zeigte einen erschreckenden Rückgang der Artenvielfalt in Bayern.
Das Ergebnis war wesentlich schlimmer als es selbst die Fachleute des BN
befürchtet hatten. Selbst noch vor Jahren häufige „Allerweltsarten“ wie Kuckuck,
Rauchschwalbe, Kiebitz oder Zauneidechse stehen nun auf der Roten
Liste!
Im Unterschied zu den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts nehmen heute
nicht nur spezialisierte Arten z.B. der Moore oder Magerrasen ab, sondern
auch die ehemals verbreiteten, häufigeren Arten in der normalen Landschaft.
Insbesondere in den offenen Agrarlandschaften findet ein breiter Rückzug
von Arten statt. Die Feldlerche als früherer „Allerweltsvogel“ der Äcker steht
ebenso auf der Roten Liste wie der vormals an jedem Graben vorkommende
Grasfrosch. Ursache sind die anhaltende Intensivierung auf landwirtschaftlichen
Nutzflächen und der galoppierende Flächenverbrauch für Straßen,
Siedlung und Gewerbe, dem jährlich in Bayern freie Landschaft in der Größe
des Chiemsees zum Opfer fällt.
Im krassen Gegensatz zu offiziellen Aufrufen und Appellen – z.B. zu „mehr
Verantwortung für die Vielfalt des Lebens“ oder zur Behauptung „Artenschutz
ist Daueraufgabe“ steht jedoch die Naturschutzpolitik der Staatsregierung.
Alle umweltpolitischen Entscheidungen der Staatsregierung waren seit der
Landtagswahl Entscheidungen gegen die Natur: das für den Artenschutz
zentrale Förderprogramm (Landschaftspflegeprogramm) wurde 2004 um exorbitante
50% gekürzt, Artenhilfsprogramme zum Weißstorch oder Fischotter
sind ebenso dramatisch gekürzt wie Zuschüsse für Biotopverbundprojekte.
Die „Forstreform“ mit Auflösung der Forstämter entzieht dem naturnahen
Waldbau und damit der Artenvielfalt im Wald den Boden.
Eine solche Politik führt unweigerlich zu noch mehr Artenschwund und Verlust
an Lebensqualität!
Die Auswertung der Artenveränderung durch das LfU hat aber auch sehr klar
ergeben, dass lokal gezielte Schutzmaßnahmen wie Objektschutz, Ankauf,
Pflege und Neuschaffung von Biotopen eindeutig zu positiven Bestandsentwicklungen
führen.
Für den BN ist dies ein wesentlicher Grund, den gezielten Ankauf wertvoller
Biotoptrittsteinegezielten Ankauf wertvoller
Biotoptrittsteine weiter zu forcieren.
Über 2000 Hektar wertvollster Biotopflächen in Bayern befinden sich in
Eigentum oder Pacht des Bund Naturschutz (BN) – wahre Kleinode bayerischer
Natur- und Kulturlandschaft als Arche Noah für gefährdete
Tier- und Pflanzenarten. Die BN-Grundstücke werden seit 2003 – dem 90
jährigen Bestehen des BN - landesweit markiert und wichtige Gebiete
mit Informationstafeln versehen.
Der Ankauf wertvoller bzw. bedrohter Biotopflächen ist für den BN auch
weiterhin die effektivste Methode, Lebensräume für seltene Arten auf
Dauer in ihrem Bestand zu sichern und ermöglicht ebenso die Durchführung
umfassender Pflege – und Optimierungsmaßnahmen.
So leistet der BN mit seinen Kreis- und Ortsgruppen einen entscheidenden
Beitrag zur Sicherung unverzichtbarer Trittsteine für den landesweiten
Biotopverbund und wichtiger Verknüpfungspunkte im „Grünen
Netz“ unserer bayerischen Heimat.
Am 9. Juni 1933 erwarb der BN aus Spendenmitteln sein erstes Grundstück
in Bayern, das heutige Naturschutzgebiet „Gfällach im Erdinger Moos“. 1368
Hektar Biotopflächen befinden sich derzeit im Eigentum des BN, zudem sind
ca. 750 Hektar angepachtet. Der jährliche ehrenamtliche Arbeitsaufwand von
BN-Mitgliedern für Pflege, Erhalt und Überwachung der Grundstücke liegt bei
ca. 30.000 Arbeitsstunden.
Dieser hohe Einsatz hat aber gute Gründe:
Verbandseigene Grundstücke bieten den maximal möglichen juristischen
Schutz vor Landschaftseingriffen, da neben oft bestehendem staatlichen
Schutz als „Naturdenkmal“ oder „Naturschutzgebiet“ der BN hier zudem gegen
Eingriffe als Verband klagen kann.
Auf verbandseigenen Grundstücken haben spezielle Biotoppflege- und
Gestaltungsmaßnahmen bezogen auf die schutzwürdigen Zielarten (z.B.
Feuchtwiesenorchideen sehr gute Erfolge. BN-Grundstücke unterscheiden
sich im Artenbestand eindeutig und positiv von Biotopflächen in
anderer Besitzstruktur (Ergebnisse geobotanischer Dauerbeobachtungsflächen
in Mittelfranken, IVL 2000).
Diese Grundstücke dienen auch als naturschutzfachliche Vorzeigeobjekte
für Exkursionen, Umweltbildung und für die Jugendarbeit.
Generationen von Naturschützern haben bei Biotoppflegeeinsätzen auf BNFlächen
ihre ersten und prägenden Praxiserfahrungen gemacht.
Flächenankäufe des BN haben oft Initialfunktion („Keimzelle“) für die
folgende Ausweisung von staatlichen Schutzgebieten.
Dies gilt für eine Vielzahl von Naturschutzgebieten (Bsp. Mohrhof-Gebiet im
Aischgrund - Kernbereich des heutigen Naturschutzgebietes, Gipshügel Siebenbuckel,
viele Wacholderheiden im Altmühltal, international bedeutende
Gebiete wie Ammersee-Südufer, Murnauer Moos) ebenso wie für europarechtlich
zu schützende FFH-Gebiete.
In vielen Fällen ist der Ankauf der einzige Weg, eine akute, drohende
Beeinträchtigung abzuwenden und die Biotopfläche rasch zu retten.
Hier hat der Ankauf durch Naturschutzverbände im Sinne einer „Feuerwehr-
Aktion“ eine unersetzbare Funktion, insbesondere bei nicht ausreichenden
hoheitsrechtlichen Möglichkeiten der Naturschutzbehörden gegenüber privaten
Besitzern. Oft erfolgen derartige Ankäufe auch auf ausdrücklichen
Wunsch von Naturschutzbehörden.
Der BN spricht sich daher deutlich für eine Fortführung und gegen eine Reduzierung
des Ankaufes von Grundstücken für Zwecke des Natur- und Artenschutzes
aus.
Der Ankauf ist die nachhaltigste Methode, Grundstücke für die Natur
und den Schutz einzelner Arten bzw. ganzer Lebensgemeinschaften zu
sichern.
Der Flächenankauf des BN hat in den letzten Jahren daher auch zugenommen:
während vor zehn Jahren jährlich rund 30 Hektar im Wert von rund 300 000 Euro
erworben wurden, wuchs der Flächenerwerb auf durchschnittlich 70 Hektar und
800 000 Euro an.
Besonderes Schwergewicht legt der BN bei seiner naturschutzfachlichen
Ankaufskonzeption auf Lebensräume, die wegen ihres gefährdeten
Arteninventars, ihrer Lebensgemeinschaften, ihrer Größe, Raumstruktur
oder Ungestörtheit eine überregionale Bedeutung aufweisen,
Flächen, in denen natürliche Dynamik oder Sukzessionsprozesse wieder
ermöglicht werden können (z.B. in Flußauen), Flächen, die wertvolle
Relikte historischer Kulturlandschaften bzw. Nutzungsformen sind oder
Biotopflächen in vom BN vorgeschlagenen FFH-Gebieten.
Besonderer Dank gilt der Stiftung „Bayerischer Naturschutzfonds“, die Ankäufe
ökologisch wertvoller Grundstücke mit bis zu 85% fördert!
Grundstücke, mit deren Hilfe der BN als Eigentümer gegen landschaftszerstörende
Projekte klagt („Sperrgrundstücke“) werden jedoch zu 100 Prozent aus
Eigenmitteln des BN finanziert!
Seit 2000 führt der BN neben der Gebietsüberwachung vor Ort eine regelmäßige
und landesweit standardisierte Erfolgskontrolle seiner Ankaufsflächen
durch. Dies erfolgt auf zusammen mit dem Landesamt für Umweltschutz
erstellten Erhebungsformularen und einer speziellen Datenbank.
Mit den angekauften Flächen sichert der BN Perlen unserer Heimat für
die bayerische Bevölkerung.
Dieser kosten- und zeitintensive Einsatz des Verbandes soll behutsam in der
Landschaft verdeutlicht werden. Informationstafeln an besonders wichtigen
Flächen sollen die Bedeutung der Flächen für den Naturschutz verdeutlichen
und Hinweise zum Schutz geben. Handtellergroße Emailleschilder werden
sukzessive alle Gebiete und die Grundstücksgrenze markieren. Ausgenommen
sind davon jedoch oft versteckt liegende Flächen mit Vorkommen ganz
besonders störungs- oder trittempfindlicher Tier- und Pflanzenarten – diese
müssen (leider) vor der Allgemeinheit weiter verborgen bleiben.18.10.05
Baldrian und gelbes Labkraut
NEUMARKT. Eine herbstliche Wanderung zum Sammeln von Impressionen in landschaftlich noch unverfälschter Natur im Osten von Neumarkt bietet der Bund Naturschutz am Sonntag der interessierten Bevölkerung an.
Treffpunkt ist um 10 Uhr am Ortseingang von Lähr. Mittags ist eine Pause mit Einkehr vorgesehen. Die Rückkehr ist am Nachmittag geplant.
Unter fachkundiger Leitung von Erich Dorfner erleben die Teilnehmer das reiche Angebot an Wildfrüchten mit vielen wertvollen Tipps zu den Inhaltsstoffen und deren gesundheitlicher Relevanz. Auch Heilpflanzenwurzeln - wie z.B. Wegwarte, Baldrian, Löwenzahn - sind jetzt im Überfluss vorhanden. Im Bereich des Albtraufs hat sich, geschützt vor den kalten Ostwinden, eine üppige Flora entwickelt. Durch die feuchten Sommermonate hat sich die Vegetationszeit erheblich bis in den Herbst verlängert. Viele Pflanzen blühen dieses Jahr zum zweiten Mal.
Ein besonderes Augenmerk wird den drei heimischen Holunderarten gelten, um Verwechslungen in der Heilsanwendung zu vermeiden. Gerade beim schwarzen Holunder, unserer klassischen Heilpflanze, ist es wichtig, ihn vom ebenfalls häufigen Attich, einer Staude, zu unterscheiden.
Von den Herbstblühern sind zu Heilanwendungen die kanadische Goldrute und die echte Goldrute zu erwähnen. Daneben ist das Bruchkraut, eine unserer kleinsten Heilpflanzen, sowie das gelbe Labkraut in der Volksmedizin bekannt.
Die Bedeutung der besonders wertvollen Weißdornfrüchte wird auf dieser Wanderung ebenso angesprochen, wie der Nutzen der Schlehenfrüchte und der Kornelkirsche - das Allheilmittel im Mittelmeergebiet- die jedoch auch bei uns häufig anzutreffen ist.
Bei dieser Wanderung wird nach Meinung des Bundes Naturschutz auch deutlich, "welche Wunden eine Ostumgehung diesem Naturraum zufügen würde und was es für Neumarkt bedeuten würde, wieder ein wertvolles Naherholungsgebiet zu verlieren".
11.10.05
"Alternativen prüfen"
NEUMARKT. Der Bund Naturschutz hält die nachgebesserten Antragsunterlagen der Stadt Neumarkt zum Hallerbrunnen für unzureichend.
Die Stadt Neumarkt bleibe weiterhin viele Antworten schuldig und ignoriert naturschonendere Alternativen, heißt es in einer Presse-Mitteilung von BN-Landesbeauftragtem Richard Mergner. Die Stadt Neumarkt wolle im Lauterachtal eine Million Kubikmeter Wasser gegen den Widerstand vieler Betroffener aus dem Hallerbrunnen entnehmen.
Wegen unzureichender Antragsunterlagen habe das Landratsamt Neumarkt im laufenden Genehmigungsverfahren von der Stadt Neumarkt umfangreiche Nachbesserungen gefordert.
Die von der Stadt vor kurzem vorgelegten Unterlagen ließen aber nach wie vor viele Fragen offen, heißt es vom BN. Gleichzeitig würden sich die Hinweise verdichten, dass der Wasserbedarf der Stadt anderweitig problemlos gedeckt werden könnte.
Der Bund Naturschutz ist deshalb der Auffassung, dass damit die Voraussetzungen zur Erteilung einer amtlichen Genehmigung auch weiterhin nicht erfüllt sind.
Er forderte die Stadt Neumarkt auf, umgehend aussagekräftige Antragsunterlagen nachzuliefern und dabei auch andere naturschonendere Alternativen und die Angebote anderer Wasserversorger gleichberechtigt zu prüfen.
Um gut 13 Prozent sei der Wasserverbrauch der Stadt Neumarkt in den letzten Jahren gesunken. Trotzdem wolle sie im Lauterachtal aus dem Hallerbrunnen rund eine Million Kubikmeter Wasser zusätzlich entnehmen.
Wegen unkalkulierbarer Risiken und naturschonenderer Alternativen wehren sich dagegen schon von Anfang an die betroffenen Gemeinden ebenso wie Fischereiberechtigte, Kraftwerksbetreiber und "viele heimatliebende Bürger", wie der Bund Naturschutz in der Presse-Mitteilung schreibt.
Auf einer gut besuchten Podiumsdiskussion sei schon im letzten Jahr überdeutlich geworden, dass "zahlreiche Menschen im Lauterachtal eine dauerhafte Absenkung des Flusspegels, eine gravierende Erhöhung der Wassertemperatur, negative Veränderungen bei Fauna und Flora, aber auch Einbußen bei der Lebensqualität und der touristischen Attraktivität ihrer Heimat befürchten".
Zudem handele es sich bei der Lauterach um eines der wenigen noch intakten Fließgewässer in Bayern - sie sei nicht zuletzt deshalb auch als FFH-Gebiet gemeldet worden.
Im Genehmigungsverfahren, insbesondere aber beim Anhörungstermin im Oktober letzten Jahres habe sich deutlich gezeigt, dass die Antragsunterlagen der Stadt Neumarkt in zahlreichen zentralen Punkten "völlig ungenügend" seien und somit die Auswirkungen und Risiken dieser "überdimensionierten Wasserentnahme auch nicht ansatzweise abgeschätzt werden können".
Die Stadt Neumarkt wurde deshalb vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde im Februar aufgefordert, die Antragsunterlagen in insgesamt 24 zentralen Punkten zu überarbeiten oder zu ergänzen.
Gefordert wurden Ergänzungen bei der Bedarfsprognose, bei den Abschätzungen der Auswirkungen auf das Bachwasser der Lauterach, auf ihre Ökologie und die angrenzenden Feuchtwiesen, auf die Fischteichanlagen und auf die Wasserversorgung der Pettendorfer Gruppe.
Für den Bund Naturschutz (BN) ist es völlig unverständlich, dass die Stadt Neumarkt dieser Aufforderung "bis heute nur äußerst unzureichend nachgekommen ist".
Eine fachgutachterliche Überprüfung der vor kurzem vorgelegten Unterlagen durch das Geowissenschaftliche Büro Dr. Heimbucher (Nürnberg) habe deutlich gezeigt, dass die geforderten Nachbesserungen gerade einmal bei der Hälfte der relevanten Punkte erfolgt und selbst dort die Ergänzungen im wesentlichen nur auf den alten Informationsgrundlagen vorgenommen worden seien.
- Nach wie vor würden Aussagen zu den Auswirkungen auf Feuchtflächen und Talauen fehlen.
- Keine Ergänzung sei bei der Prüfung der Umweltauswirkungen der wichtigsten Varianten, bei den Auswirkungen auf die Triebwerke und die Wasserversorgung der Pettendorfer Gruppe sowie bei den Auswirkungsprognosen zu den Folgen der geplanten Wasserausleitungen für das Bachwasser der Lauterach erfolgt.
- Unzureichend blieben die Ergänzungen u. a. bei den widersprüchlichen Aussagen zu den Wasserstandsabsenkungen in der Lauterach und zu den zu erwartenden Temperaturveränderungen für das Lauterachwasser.
- Völlig abgelehnt wurden fundiertere Untersuchungen zu Fischen und Wasserpflanzen, aber auch der beantragte Feldversuch zur Simulation der geplanten Wasserentnahme.
Unzweifelhaft gehe jedoch aus den ergänzenden Unterlagen hervor, dass das von der Stadt Neumarkt benötigte Wasser kurz- wie auch mittelfristig ohne Probleme anderweitig bezogen werden könnte (z.B. von der REWAG). In den Augen des BN sei dies der beste Beweis dafür, dass die Stadt Neumarkt auf die risikoträchtige Ausbeutung des Hallerbrunnens keineswegs angewiesen sei und es damit letztendlich keine Rechtfertigung mehr für die damit verbundenen Eingriffe in das Lauterachtal gäbe.
Nach Auffassung des BN fehlen damit auch weiterhin zentrale Voraussetzungen für die Erteilung der von der Stadt Neumarkt beim Landratsamt Neumarkt beantragten Genehmigung zur Wasserentnahme im Lauterachtal.
Der BN fordert in der Presse-Mitteilung die Stadt Neumarkt auf, umgehend qualifizierte Antragsunterlagen vorzulegen, die eine umfassende Beurteilung der Risiken und Auswirkungen der geplanten Wasserentnahme aus dem Hallerbrunnen ermöglichen und dabei auch andere, natur- und umweltschonendere Alternativen gleichberechtigt zu prüfen.
Ein risikoträchtiger Eingriff dieser Größenordnung in den Hallerbrunnen sei nach Auffassung des BN so lange nicht zu vertreten, solange seine Folgen nicht umfassend abgeschätzt werden könnten und es dazu bessere Alternativen gäbe.
Der unmissverständlichen Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Erhaltung eines guten Zustandes für alle Fließgewässer dürfe sich die Stadt Neumarkt auch im Lauterachtal nicht entziehen.
11.08.05