| Vermeidbare Verunreinigung öffentlicher Straßen | Euro |
| Wegwerfen von Abfällen unbedeutender Art, wie z.B. Zigarettenschachteln oder -kippen, Pappbecher oder -teller, Lebensmittelreste, Papiertaschentücher, Kaugummis, Blechdosen, Aschenbecherinhalte, Plastik- oder Glasflaschen u.ä. | 10,00 |
| Verrichten der Notdurft auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 35,00 |
| Ausspucken auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 10,00 |
| Ausschütten von verunreinigenden Flüssigkeiten, wie z.B. Putzwasser oder -mittel, Farbreste u.ä. | 20,00 |
| Reinigen von Fahrzeugen, Geräten und Maschinen | 30,00 |
| Füttern von Tieren,insbesondere von Tauben und wildlebenden Katzen | 25,00 |
| Verunreinigen von Gehwegen durchTiere,insbesondere Liegenlassen von Hundekot | 35,00 |
| Abladen oder Lagern von Schutt, Verpackungen, Schrott, Gerümpel o. dgl. | 35,00 |
| Bereitstellung von Abfallsäcken oder Sperrgut auf öffentlichen Verkehrsflächen früher als am Abend vor dem Abfuhrtermin | 20,00 |
| Stehenlassen von Sperr- oder Sammlungsgut, wenn die Abfuhr unterblieben ist | 25,00 |
| Abstellen von Glas, Dosen, Papier, Pappe oder Sperrmüll neben dafür vorgesehene Wertstoff- oder Abfallsammelbehälter, wenn sich diese auf öffentlichen Verkehrsflächen befinden | 20,00 |
| Einleiten von Eis, Schnee, Schlamm, Schutt u. dgl. in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte oder offene Abzugsgräben | 25,00 |
| Allgemeine Reinigungspflicht | |
| Nichterfüllen der allgemeinen Reinigungspflicht | 15,00 |
| Sicherung der Gehbahnen im Winter | |
| Nichterfüllen der Räum- und Streupflicht | 15,00 - 30,00 |
| Unzulässiges Verwenden auftauender oder ätzender Mittel | 20,00 |
| Verordnung über öffentliche Anschläge | |
| Anbringen von Plakaten und Zetteln außerhalb der zugelassenen Plakatsäulen oder Plakattafelnz.B. durch Bekleben von Hauswänden, Zäunen, Masten, Verteilerschränken u.ä. | 30,00 |
| Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Verkehrsraum | |
| Aufstellen von Plakatständern oder -tafeln sowie Anbringen von Flyern an parkenden Fahrzeugen ohne Sondernutzungserlaubnis | 30,00 |
| Lagern oder Nächtigen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen | 20,00 |
| Betteln in jeglicher Form | 20,00 |
| Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb erlaubter Freisitze | 20,00 |
| Unbefugter Aufenthalt in städtischen Parkhäusern und den damit verbundenen öffentlichen Anlagen | 15,00 |
| Nicht ordnungsgemäßes Freihalten des Zugangs zum öffentlichen Straßenverkehr und der Versorgung der Bevölkerung dienender Einrichtungen sowie der Straßenabläufe und Kanalschächte | 15,00 |
| Hundeanleinverordnung | |
| Nichtanleinen eines Kampfhundes oder eines großen Hundes | 35,00 |
| Verwenden einer nicht reißfesten oder einer überlangen Leine | 15,00 |
| Festverordnung | |
| Nichteinhalten festgesetzter Betriebs- und Sperrzeiten | 35,00 |
| Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz außerhalb der Betriebszeit oder entgegen einer Hausverbots-Anordnung | 15,00 - 35,00 |
| Unberechtigtes Aufenthalten auf dem Festplatz mit einem Fahrzeug | 25,00 |
| Überschreiten der Schrittgeschwindigkeit | 30,00 |
| Gefährden oder Schädigen anderer Besucher | 35,00 |
| Mitführen von Gassprühdosen oder Gegenständen, die als Waffen verwendet werden können | 35,00 |
| Beschriften, Bemalen oder Bekleben baulicher Anlagen, Einrichtungen oder Wege | 30,00 |
| Mitführen von Kampfhunden oder nicht angeleinter Hunde auf dem Festgelände | 35,00 |
| Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen | 35,00 |
| Mitführen von Bierkrügen, Gläsern oder sonstigen Schankgefäßen außerhalb des ausgewiesenen Bewirtungsbereichs | 25,00 |
| Mitbringen von alkoholischen Getränken in den Festplatzbereich | 25,00 |
| Unberechtigtes Aufenthalten hinter den Festplatzbetrieben oder im Bereich der Wohnwagen | 10,00 |
| Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen | |
| Gefährden, Schädigen, Behindern oder Belästigen anderer Benutzer | 10,00 - 35,00 |
| Beschädigen, Verunreinigen oder Verändern der Anlagen | 10,00 - 35,00 |
| Zuwiderhandeln gegen Verbote | |
| Fahren, Parken, Radfahren oder Reiten außerhalb zugelassener Flächen | 25,00 |
| Abstellen und Waschen von Fahrzeugen | 25,00 - 35,00 |
| Betreten oder Befahren von Anpflanzungen | 25,00 |
| Wegwerfen von Papier und anderen Abfällen | 25,00 - 35,00 |
| Unzulässiges Herumlaufenlassen von Tieren | 25,00 |
| Mitbringen von Tieren auf Kinderspielplätzen | 35,00 |
| Mitbringen von Tieren in den West- oder Zentralbereich des ehemaligenLandesgartenschaugeländes | 30,00 |
| Pflücken von Blumen oder Beschädigen von Pflanzen, Sträuchern oder Bäume | 25,00 |
| Aufstellen von Zelten und Wohnwagen | 35,00 |
| Nächtigen in der Anlage | 25,00 |
| Entfernen, Beschädigen, Beschmutzen oder zweckwidriges Verwenden von Einrichtungen der Anlage | 25,00 - 35,00 |
| Stören der Ruhe in der Anlage,insbesondere durch Verwendung von Tonübertragungs- oder -wiedergabegeräten | 25,00 |
| Aufhalten in der Anlage in einem Rausch oder ähnlichen Zustand | 20,00 |
| Hineinbringen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel in die Anlage | 25,00 |
| Benutzen einer Kinderspielanlage außerhalb der zugelassenen Öffnungszeiten | 20,00 -30,00 |