Um Mitternacht ist für Jugendliche Schicht
Wenn bei einer Polizeikontrolle ein Dutzend Jugendliche weit nach Mitternacht aus einer Disko geholt werden und etliche von ihnen sogar noch erheblich betrunken sind (wir berichteten vor einigen Tagen) gibt das Anlaß zu Besorgnis. Dies räumen auch der Leiter des Jugendamtes, Stefan Pruy, und Kreisjugendpfleger Oliver Schmidt ein, die zusammen mit Landrat Albert Löhner die kleinen Karten vorstellten. Allerdings würden die meisten Gastwirte und Disko-Betreiber ein waches Auge auf ihre jungen Gäste werfen. Bewährt hat sich zum Beispiel die Regelung, daß junge Leute im "kritischen" Alter beim Türsteher ihren Ausweis abgeben und ihn beim Verlassen wieder abholen. Damit hat die Disko einen Überblick, ob ein 17jähriger nach 24 Uhr noch in der gastlichen Stätte ist - das darf er nämlich nicht. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur bis Mitternacht in die Disko, Jugendliche unter 16 dürfen überhaupt nicht rein. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein Erziehungsberechtigter mit dabei ist. Mit der Änderung des Jugendschutzgesetztes im April letzten Jahres gilt hier auch ein sogenannter "Erziehungsbeauftragter", ein erwachsener Begleiter, der von den Erziehungsberechtigten beauftragt ist. In solcher Begleitung gibt es keine Zeitvorschriften. Allerdings gelten alle anderen Vorschriften des Jugendschutzgesetztes natürlich weiter. So dürfen Jugendliche unter 18 Jahren in keinem Fall die in letzter Zeit in Mode gekommenen Mischgetränke mit Alkohol konsumieren. "Da mußten wir auch bei den Gastwirten Aufklärungsarbeit leisten", sagte Pruy. Es ist ja tatsächlich nur schwer zu vermitteln, daß ein 17jähriger ein Bier trinken darf, ein Branntwein-Mischgetränk mit ähnlich hohem Alkoholgehalt aber nicht. Die an die Schüler verteilte Scheckkarte mit der Liste der verbotenene Dinge hat aber auch eine positive Kehrseite: Auf der Rückseite stehen die aktuellen Ferientermine. Zum Thema: eine aktuelle Fassung des Jugendschutzgesetzes finden Sie hier Erstellt am
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