Das QuorumNEUMARKT. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens brauchen für einen Erfolg nicht nur wie bei jeder normalen Wahl die Mehrheit der Stimmen. Auch das Quorum von 20 Prozent muß erfüllt sein.Das heißt, daß im Falle Neumarkt 20 Prozent der Wahlberechtigten mit "Ja" stimmen müssen. (Nicht: daß die Wahlbeteiligung mindestens 20 Prozent betragen muß, wie neumarktonline in einem früheren Artikel irrtümlich schrieb). Das 1999 in Bayern eingeführte Quorum beträgt bei Städten bis 50 000 Einwohner 20 Prozent, bei größeren Städten einen geringeren Wert. "Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (...) mindestens 20 % der Stimmberechtigten beträgt", heißt es in der Gemeindeordnung. Ergebnisse "live"NEUMARKT. neumarktonline berichtet über das Ergebnis der Abstimmung zum Bürgerbegehren am Sonntag natürlich "live": Ab 18.30 Uhr ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen. Das Endergebnis dürfte gegen 19 Uhr feststehen.Im Laufe des Abends werden wir Stellungnahmen der verschiedenen Seiten veröffentlichen.
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