"Verwirrende Klage"
NEUMARKT. Die Bürgerinitiative "Pro Stadtpark" hat offenbar beim Regensburger Verwaltungsgericht Klage gegen die Stadt auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Pro Stadtpark" eingereicht - obwohl sie das Bürgerbegehren selbst zurückgezogen hat.
Anscheinend wissen die Vertreter der BI selber nicht mehr, was sie wollen, heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem Rathaus: "Vor allem aber wird diese Aktion der BI wahrscheinlich zur weiteren Verwirrung der Bürger beitragen" .Denn obwohl sie das Bürgerbegehren "Pro Stadtpark" rechtsverbindlich selbst zurückgezogen hat, habe die BI nun Klage gegen die Stadt Neumarkt beim Verwaltungsgericht Regensburg in der gleichen Sache eingereicht.
In der Klage stellt die Anwältin Susanna Tausendfreund im Namen der drei Vertreter der BI den Klageantrag, "das Bürgerbegehren Pro Stadtpark in der von den Klägern beantragten Fassung zum Bürgerentscheid zuzulassen." Die bisher bereits durch die BI gestreute Verwirrung setzt sich damit fort, heißt es in der Presse-Erklärung der Stadt weiter.
Die Presse-Mitteilung:
Bei ihrer Klage lässt die BI dabei nicht nur völlig außer acht, dass sie das Bürgerbegehren inzwischen selber zurückgezogen hat. Sie übersieht auch, dass der vierte Satz ihrer ursprünglichen Formulierung nicht "vom Stadtrat gestrichen wurde", sondern im Gegenteil deshalb nicht mehr enthalten ist, weil der Stadtrat beschlossen hat, die dort stehenden Forderungen zu erfüllen, nachdem sich die Wünsche der BI zur Offenlegung des Leitgrabens und Pflege der Grün- und Wasserflächen ohnehin mit längst ergangenen Beschlüssen des Stadtrates decken. In einem Bürgerentscheid noch einmal über diesen Punkt zu entscheiden, wäre somit sowohl rechtswidrig als auch völlig sinnlos.
Daneben haben die Mehrheit der Stadträte aus den gleichen Gründen in ihrer Sitzung am 4.9.2003 lediglich rechtswidrige Passagen in der Formulierung der BI zum Museum Lothar Fischer für unzulässig erklärt. Diese Entscheidungen des Stadtrates waren vom Gesetz her geboten; sich nun hierüber zu mokieren, soll anscheinend nur überdecken, dass die BI offensichtlich selber in ihren Formulierungen und Absichten unklar ist bzw. die eigenen Wunschvorstellungen auch gegen die bestehende Sachlage durchdrücken will.
Auch die Einfügung einer Stichfrage war - wie bereits vorher von den hiermit befassten Mitarbeitern der Stadtverwaltung - von allen eingeschalteten Experten und Stellen als notwendig erachtet worden. All diese Fachleute haben eindeutig und ohne Ausnahme erklärt, dass die beiden Bürgerbegehren Pro Stadtpark und Weiterentwicklung am Unteren Tor zu gegensätzlichen Ergebnissen führen könnten, weshalb eine Stichfrage unumgänglich sei.
Es waren also die Inhalte und Formulierungen der beiden Bürgerbegehren durch die BI selber, die zu den dargelegten Entscheidungen des Stadtrates geführt haben. Welche Gründe die Vertreter der BI wirklich dazu bewegt haben, ihr Bürgerbegehren "Pro Stadtpark" zurückzuziehen, bleibt den Außenstehenden verborgen.
Für niemanden mehr nachvollziehbar ist aber auf jeden Fall die Tatsache, dass die BI nun verwaltungsgerichtliche Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens erhebt, obwohl sie selber das Bürgerbegehren vollständig zurückgezogen hat. Das ist mehr als unverständlich, und soll möglicherweise nur den Vertretern der BI dazu dienen, ihr eigenes Gewissen zu beruhigen.
(Eine Stellungnahme der Bürgerinitiative zu dieser Presse-Mitteilung finden Sie hier)
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