Psychiatrieplan vorgestellt
NEUMARKT.
Bei der Sitzung des Landkreis-Sozialhilfeausschusses unter dem Vorsitz von Landrat Albert Löhner wurde auf Antrag der Lebenshilfe für Behinderte e.V. der pauschalen Erhöhung des bisherigen Behandlungsentgelts um 2,5 Prozent auf 27,48 Euro pro Behandlungseinheit für die ambulante Frühförderung ab 1. Juni 2003 zugestimmt. Außerdem sollen die Änderungen in den Sozialhilferichtlinien gemäß der Empfehlung der Kommunalen Spitzenverbände vom 1. Oktober 2003 an für den Landkreis Neumarkt Anwendung finden.
Darüber hinaus wurden für die Zeit vom 1. Oktober 2003 bis 30. April 2004 die Eckwerte für die Heizungshilfe festgesetzt. Der Sozialhilfeausschuss beschloss auch, aus Anlass des Weihnachtsfestes 2003 für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 74 Euro für den Haushaltsvorstand oder Alleinstehende und von 37 Euro für Haushaltsangehörige zu gewähren.
Zuvor hatte Dr. Siede als Vorsitzender der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Neumarkt (PSAG) den Psychiatrieplan 2003 vorgestellt, in dem Bestand und Bedarf der Angebote für psychisch Beeinträchtigte enthalten sind. Landrat Löhner lobte diesen ausführlichen Psychiatrieplan als ein Werk, das in dieser Form kein anderer Landkreis vorweisen kann.
Abteilungsleiter Dr. Pfohl referierte über das geplante SGB II zur Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Hier hatte sich der Bundesrat am 26. September gegen den Entwurf der Bundesregierung, das SGB II, und für das Hessenmodell entschieden. Herr Dr. Pfohl wies auf, dass beide Modelle zu extrem sind: beim SGB II etwa würden 11.800 zusätzliche Bedienstete bei der Bundesagentur für Arbeit notwendig, und dies zu erheblichem Teil aus den Kommunen: der zentralistische Ansatz des SGB II widerspreche dem Erfordernis der Subsidiarität, also der Politik von unten, die effizienter ist. Landrat Löhner unterstrich die Bedeutung der Kompetenz, die sich die Kommunen bei der Hilfe zur Arbeit erworben haben.
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