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Stadt zahlt für Kreisverkehr in Stauf

 

NEUMARKT. Die Stadt Neumarkt sieht weiterhin einen Kreisverkehr beim Knotenpunkt Staatsstraße 2238 und Kreisstraße NM 41 bei Stauf als einzig sinnvolle Lösung. Deshalb wird sie sich mit 67.500 € an den Kosten dafür beteiligen. Dies hat der Bau, Planungs- und Umweltsenat in seiner Sitzung am 20.6.2002 beschlossen. Ohne eine kostenmäßige Beteiligung der Stadt, so hatte das Ministerium signalisiert, könne von dort keine Zustimmung zu einem Kreisverkehr erfolgen. Oberbürgermeister Alois Karl und die Stadträte waren froh, dass es nun doch zu dieser Lösung des Verkehrsproblems kommen kann, auch wenn die Stadt dazu einen Eigenbetrag leisten müsse. „Lieber eine richtige Lösung, die uns etwas kostet, als eine kostenlose, die aber unserer Meinung nach die Falsche ist und mehr Probleme schafft als löst“, kommentierte Oberbürgermeister Karl die jetzt gefundene Vereinbarung.

Hintergrund ist die bisher ablehnende Haltung des Straßenbauamtes zu einem von Stadtseite favorisierten Kreisverkehr. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung im Juli 2001 zwar einstimmig für einen Kreisverkehr gestimmt, aber das Straßenbauamt lehnte dies ab und plädierte seinerseits für einen Rechtsversatz oder als Sofortmaßnahme für eine Lichtzeichenanlage.

Mit der jetzigen Entwicklung haben die Bemühungen von Oberbürgermeister Karl doch noch Erfolg gezeigt. Mehrere Male hatte er in Gesprächen mit dem Straßenbauamt, aber auch mit dem zuständigen Staatssekretär Hermann Regensburger auf einen Kreisverkehr gedrängt und die einhellige Meinung aus Neumarkt bekundet. Auch brieflich hatte Oberbürgermeister Karl immer wieder auf die Vorzüge des Kreisverkehrs hingewiesen.

Oberbürgermeister Karl und weitere Stadtratskollegen lobten aber auch ausdrücklich den Einsatz von Stadtrat Ludwig Segerer, der „sich in diese Sache hineingekniet hat und ohne dessen unermüdlichen Einsatz eine solche für Neumarkt positive Entwicklung nicht mehr zustande gekommen wäre.“ Seit Jahren kämpft er vehement für eine solche Lösung an der unfallträchtigen und gefährlichen Kreuzung. Einen Rechtsversatz für rund 300.000 € wie vom Straßenbauamt vorgesehen lehnte er stets genau so ab wie die zuletzt vorgesehene Ampelanlage.

Die entscheidenden Weichen wurden jetzt bei einem Treffen in München gestellt, bei dem Stadtrat Segerer zusammen mit Oberbürgermeister Karl und Stadtrat Herbert Fischer am Rande einer Plenarsitzung das Gespräch mit Staatssekretär Regensburger gesucht hatten. Dabei hatte sich eine Kreisverkehrslösung mit Kostenbeteiligung der Stadt als einzige Alternative herauskristallisiert. „Nur dann bekommen wir in absehbarer Zeit dort einen Kreisverkehr, den wir alle als einzig richtige Lösung ansehen“, meinte Oberbürgermeister Karl im Hinblick auf das Gespräch. „Ohne unser finanzielles Zutun wird dann eben nur eine Ampelanlage hingestellt.“ Staatssekretär Regensburger hatte darüber hinaus in einem Schreiben noch einmal bekräftigt, dass nur bei einer Kostenbeteiligung der Stadt dem Bau eines Kreisverkehrs zugestimmt werden könne.

Das jetzt vom Innenministerium vorgeschlagene Finanzierungsmodell sieht vor, dass von den geschätzten Kosten für den Kreisverkehr in Höhe von 210.000 € die Kosten in Ansatz gebracht werden, die für eine Lichtzeichenanlage angefallen wären. Für eine Ampelanlage war ein Betrag von 75.000 € vorgesehen, der zwischen den Baulastträgern - dem Freistaat und dem Landkreis Neumarkt - entsprechend der betroffenen Straßenäste aufgeteilt werden sollte.

Gegenüber der Lichtzeichenanlage ergeben sich damit für den Kreisverkehr Mehrkosten in Höhe von 135.000 €. An diesen Mehrkosten soll sich nun die Stadt mit 50 Prozent, also 67.500 € beteiligen. Die restlichen Kosten werden auf Freistaat und Landkreis entsprechend aufgeteilt. So ergibt sich für den Freistaat ein Betrag von 86.450 € und für den Landkreis von 56.050 €.

 

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