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Hinweis für Tschechienreisende

NEUMARKT. Immer wieder kommt es vor, dass  deutsche Reisende nach Tschechien schon an der Grenze wieder umkehren müssen!. Anläßlich der bevorstehenden Ferien weist das Polizei-Präsidium auf die Einreisebestimmungen hin und gibt Tips.

Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (nicht Reiseausweis als Passersatz!!) nach Tschechien einreisen. Der Aufenthalt im Land als Tourist ist ohne Visum für maximal drei Monate erlaubt.   Zu beachten ist jedoch, dass das jeweilige Dokument noch mindestens 90 Tage nach Beendigung des Aufenthalts in Tschechien gültig sein muss. Die tschechischen Grenzbehörden können deutschen Reisenden die Einreise in das Land verweigern, wenn deren Personalausweise oder Pässe vor dieser 90-Tage-Frist ablaufen. Die Grenzpolizei macht darauf aufmerksam, dass die tschechischen Passkontrollbeamten auch vielfach von diesem Zurückweisungsrecht Gebrauch machen.
Da eine Einreiseverweigerung für den einzelnen Reisenden mit großen Unannehmlichkeiten verbunden ist, wird dringend geraten, auf eine ausreichende Gültigkeitsdauer der Reisedokumente zu achten. Die geschilderte  90-Tage-Regelung ist zwar schon über zwei Jahre in Kraft, gerät jedoch immer wieder bei den Reisewilligen in Vergessenheit. Bei der Einreise mit Kindern ist folgendes zu beachten:  Kinder müssen entweder im Pass der Eltern vermerkt sein oder einen eigenen Kinderausweis haben; der Kinderausweis muss unbedingt mit einem amtlich abgesiegelten Passfoto versehen sein, egal wie alt der "Sprössling" ist.
Man sollte auch bedenken, dass es bei den Passämtern  gewisse Wartezeiten für die Ausstellung  von Reisedokumenten gibt, die mehrere Wochen betragen können.

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