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Hinweis für Tschechienreisende
NEUMARKT. Immer wieder kommt es
vor, dass deutsche Reisende nach
Tschechien schon an der Grenze wieder umkehren müssen!. Anläßlich der
bevorstehenden Ferien weist das Polizei-Präsidium auf die
Einreisebestimmungen hin und gibt Tips.
Deutsche
Staatsangehörige können grundsätzlich mit einem gültigen Personalausweis oder
Reisepass (nicht Reiseausweis als Passersatz!!) nach Tschechien einreisen.
Der Aufenthalt im Land als Tourist ist ohne Visum für maximal drei Monate
erlaubt. Zu beachten ist jedoch, dass das jeweilige Dokument noch
mindestens 90 Tage nach Beendigung des Aufenthalts in Tschechien gültig sein
muss. Die tschechischen Grenzbehörden können deutschen Reisenden die Einreise
in das Land verweigern, wenn deren Personalausweise oder Pässe vor dieser
90-Tage-Frist ablaufen. Die Grenzpolizei macht darauf aufmerksam, dass die
tschechischen Passkontrollbeamten auch vielfach von diesem
Zurückweisungsrecht Gebrauch machen.
Da eine Einreiseverweigerung für den einzelnen Reisenden mit großen Unannehmlichkeiten
verbunden ist, wird dringend geraten, auf eine ausreichende Gültigkeitsdauer
der Reisedokumente zu achten. Die geschilderte 90-Tage-Regelung ist
zwar schon über zwei Jahre in Kraft, gerät jedoch immer wieder bei den Reisewilligen
in Vergessenheit. Bei der Einreise mit Kindern ist folgendes zu
beachten: Kinder müssen entweder im Pass der Eltern vermerkt sein oder
einen eigenen Kinderausweis haben; der Kinderausweis muss unbedingt mit einem
amtlich abgesiegelten Passfoto versehen sein, egal wie alt der
"Sprössling" ist.
Man sollte auch bedenken, dass es bei den Passämtern gewisse
Wartezeiten für die Ausstellung von Reisedokumenten gibt, die mehrere
Wochen betragen können.
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