Arzt als Dealer ?

Nürnberg (ots) - Das Fachkommissariat für Drogendelikte der Nürnberger Kriminalpolizei ermittelt derzeit zusammen mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg gegen einen Arzt aus dem Nürnberger Süden, der in dringendem Tatverdacht steht, dass er zumindest seit Anfang 2005 bis heute das Beruhigungs- und Schlafmittel Flunitrazepam an Drogenpatienten verschrieben hat, ohne dass er diese medizinisch betreute oder untersuchte.

Trotzdem rechnete der Tatverdächtige die vermeintlichen Behandlungen bei der für ihn zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Auf die Spur des 69-jährigen Arztes kamen die Fahnder Anfang des Jahres durch Hinweise aus der Nürnberger Drogenszene, wo von einem sogenannter "Flunidealer" die Rede war. Dort hatte sich schnell herumgesprochen, dass man in der Praxis ohne nähere Untersuchung das Medikament Flunitrazepam auf Rezept erhalten könne. Dieses Arzneimittel fällt unter bestimmten Voraussetzungen unter das Betäubungsmittelgesetz und wirkt bei drogenabhängigen Patienten in Verbindung mit Drogen und Alkohol wie eine Art Ersatzdroge, verstärkt somit die Abhängigkeit und birgt nicht kalkulierbare Gesundheitsrisiken.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde deshalb beim zuständigen Amtsgericht Nürnberg ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt und die Praxis des Arztes Anfang Juli 2006 durchsucht. Dabei wurden rund 8000 Patientenakten sichergestellt. Bei der Durchsuchung war auch der zuständige Staatsanwalt mit anwesend. Nachdem sich bereits an Ort und Stelle der dringende Tatverdacht bestätigte, wurde der ebenfalls anwesende Arzt noch in seiner Praxis festgenommen und durch den Haftrichter Untersuchungshaft u.a. wegen Fluchtgefahr angeordnet. Die Ermittlungen gegen den 69jährigen Arzt werden wegen des dringenden Tatverdachtes des Betruges und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt.

Nach den bisherigen Feststellungen hat der Arzt etwa 380 sogenannte "Flunipatienten" in einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren monatlich entsprechende Rezepte ohne die erforderliche Untersuchung ausgestellt. Der dabei angerichtete Schaden zum Nachteil von Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung wird auf eine mindestens sechsstellige Summe geschätzt.

In einer ersten Vernehmung räumte der Tatverdächtige den Vorwurf teilweise ein. Die Ermittlungen insbesondere die Auswertung der umfangreichen Patientenakten dauern an.
20.07.06
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