Ausweis mitbringen


Blutspender müssen sich künftig ausweisen
Foto:BRK
NEUMARKT. Sicherheit ist nach Auskunft des Neumarkter Roten Kreuzes beim Blutspenden oberstes Gebot – dazu gehört auch der neue Identitätscheck bei der Anmeldung.

Ab Freitag kann man im Landkreis Neumarkt wieder an verschiedenen Orten zur Ader gelassen werden. Doch im Gegensatz zu früher muß der Personalausweis dabei immer mitgebracht werden.

Seit Kurzem werden auch Blutspender gebeten, bei der Anmeldung zur guten Tat einen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorzulegen – zusätzlich zum Blutspenderausweis, sofern man diesen bereits besitzt. Erst dann dürfen sie zur Blutspende zugelassen werden.


Die Bundesärztekammer hat die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten vor einiger Zeit überarbeitet. Darunter fiel auch die Neuregelung der Ausweispflicht. „Der Blutspendedienst muss dafür Sorge tragen, dass alle vorgegebenen Richtlinien stets eingehalten werden“, sagte Dr. Franz Weinauer, der ärztliche BSD-Geschäftsführer. Sicherheit sei beim Blutspenden oberstes Gebot. Dazu trage auch der Nachweis der Identität durch den Blutspender bei.

Das Die könne durch den Personalausweis, Führerschein oder Reisepass nachgewiesen werden. Sozialversicherungsausweis, Krankenversicherungskarte, Firmenausweis, Schüler- oder Studentenausweise dürften hingegen nicht akzeptiert werden. Nach dem Identitätscheck durch den Ausweis kann es sofort losgehen. Und nach der Blutentnahme geht es weiterhin darum, die Sicherheit der Blutspenden für die Patienten, die sie empfangen, zu gewährleisten. Dazu wird jede Blutkonserve innerhalb von 24 Stunden nach der Spende auf Krankheitserreger und Auffälligkeiten im Labor getestet.

Auch der Advent bietet viele Chancen, noch im laufenden Jahr durch die eigene Blutspende anderen Menschen das Leben zu retten, sagte BRK-Kreisgeschäftsführer Klaus Zimmermann.

Blutspendetermine im Dezember:
30.11.17
Neumarkt: Ausweis mitbringen
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