Kein Freibrief

NEUMARKT. Blödsinn an Halloween kann ja ganz nett sein, aber man sollte nicht übertreiben - heißt es sinngemäß von der Neumarkter Polizei.

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November gehen nach einer vergleichsweise recht neuen "Tradition" Kinder in gruseligen Verkleidungen von Haus zu Haus und fordern die Bewohner mit dem Spruch: "Süßes oder Saures" auf, Süßigkeiten herauszugeben, weil sie ihnen sonst Streiche spielen.


Auch Jugendliche und Erwachsene feiern als schaurige Gestalten verkleidet, Halloweenparties und amüsieren sich.

An und für sich ist dagegen nichts einzuwenden, hieß es von der Polizei. Man wolle in diesem Zusammenhang nicht als Spielverderber auftreten, "solange alles im Rahmen bleib"t. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gehörten aber ausdrücklich nicht dazu.

Leider würden die polizeilichen Bilanzen der letzten Jahre aber auch zeigen, dass die Halloweennacht oftmals als Freibrief für Straftaten angesehen wird. Dies gilt auch für das im Vorjahr aufgetretene Phänomen der sogenannten "Horror-Clowns".

Halloweenstreiche, die das Eigentum oder gar die Gesundheit anderer Menschen gefährden oder schädigen, sind keine Kavaliersdelikte sondern Straftaten, hieß es von der Polizei. Und sie werden konsequent verfolgt.
Die Täter müssen mit Strafanzeigen zum Beispiel wegen Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung rechnen. Zudem ist derartiges Verhalten nicht nur strafrechtlich relevant, es kann auch unangenehme finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Am 1.November, dem Allerheiligentag, gilt zudem zu beachten, dass es sich dabei um einen sogenannten Stillen Tag handelt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes können mit Geldstrafen geahndet werden.
31.10.17
Neumarkt: Kein Freibrief
Telefon Redaktion


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