"Eindeutig rechtswidrig"


Leitender Rechtsdirektor Jürgen Kohler und Oberbürgermeister Thomas Thumann bei dem Pressegespräch am Montag im Neumarkter Rathaus

NEUMARKT. Die Straßenausbaubeiträge können in Neumarkt auf 60 oder 55 Prozent gesenkt werden - aber nicht auf 40 Prozent, wie CSU und SPD wollen.

Das sagten am Montag Oberbürgermeister Thomas Thumann und Leitender Rechtsdirektor Jürgen Kohler in einem Pressegespräch. Stadträte von CSU und SPD hatten am Freitag vor ausgesuchten Journalisten angekündigt, die Rechtsaufsicht im Landratsamt einzuschalten, um das Thema Ausbaubeiträge und ihre Anträge dazu auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung zu bringen (wir berichteten).

Das Problem dabei: die von den beiden Parteien gestellten - übrigens praktisch wortgleichen - Anträge sind "eindeutig rechtswidrig", wie Kohler sagte. Und genau dies habe das Landratsamt schon vor einem Jahr bestätigt.


Die beiden CSU- und SPD-Stadträte hatten bei einem Pressegespräch, zu dem übrigens nicht alle Zeitungen eingeladen wurden, die Behandlung ihrer Anträge in der Juli-Stadtratssitzung gefordert. In den beiden Anträgen wird eine Senkung der Straßenausbaubeiträge von derzeit 65 auf 40 Prozent bei Anliegerstraßen, von derzeit 45 auf 30 Prozent für Haupterschließungsstraßen und von 30 auf 25 Prozent für Hauptverkehrsstraßen gefordert.

In der letzten Stadtratsitzung wurden die Anträge nicht behandelt - eben, weil sie "eindeutig rechtswidrig" seien.

Vor allem eine Senkung der Beiträge für Anliegerstraßen auf unter 50 Prozent hätte keine Chance: Anliegerstraßen, die kaum Durchgangverkehr haben und praktisch alleine von den Bewohnern benutzt werden, sollten auch zum "Großteil" von den Anliegern bezahlt werden - und nicht zu über 50 Prozent von den restlichen Neumarktern, die vielleicht niemals in ihrem Leben in die Straße kommen.

Die Stadtverwaltung will in der nächsten Stadtratssitzung als Alternative einen eigenen Vorschlag einbringen, der ebenfalls schon im vor Jahren eingerichteten Arbeitskreis besprochen wurde: er sieht eine Senkung der Ausbau-Beiträge von 65 auf 60 Prozent für Anliegerstraßen, von 45 auf 40 Prozent für Haupterschließungsstraßen und von 30 auf 25 Prozent für Hauptverkehrsstraßen vor. Dieser Vorschlag habe den entscheidenden Vorteil, daß er "rechtssicher" sei, sagten OB Thumann und Rechtsdirektor Kohler.

Auch die von Innenminister Herrmann auf Anfrage der Neumarkter CSU genannten Zahlen von 55/40/25 Prozent könnten im Stadtrat diskutiert werden. Der Nachteil: eine Senkung bei den Anliegerstraßen auf 55 Prozent wurde noch niemals von einem Gericht überprüft und gilt deshalb als "rechtlich unsicher", sagte Kohler. Darauf habe auch Innenminister Herrmann hingewiesen.

Man hoffe, daß CSU und SPD bis zur oder in der Stadtratssitzung ihren "rechtswidrigen" Antrag noch entsprechend umändern, um "die Kuh vom Eis zu bringen". Wenn nicht, könne man auch über den CSU/SPD-Antrag abstimmen, sagte Kohler auf Nachfrage von Journalisten. Allerdings könne und werde er dann den Beschluß nicht in eine Satzung umsetzen, erklärte Kohler, "da steht mein Diensteid dagegen".

Die "Einnahmen" der Stadt durch Straßenausbaubeiträge stiegen - allerdings bei starken Schwankungen - in den letzten Jahren grundsätzlich an, obwohl die Sätze seit der Einführung der Satzung in den 70er Jahren gesenkt wurden. Bei "normalen" Hausbesitzern geht es dabei alle 30 bis 35 Jahre um einige tausend Euro.

In einem Fall könnte aber ein bestimmter "Häuslebauer" bei der Senkung von Ausbaubeiträgen gewaltigen Gewinn machen: die Baufirma Bögl als Besitzer des Einkaufszentrums "Neuer Markt" würde viel Geld sparen, wenn die Abrechnung für den kürzlichen Ausbau der Nürnberger Straße erst nach einer neuen Satzung ansteht.

Falls es im Juli zu einer Entscheidung über eine Senkung kommt, könnte einen Monat später der Stadtrat die neue Satzung beschließen. Stichtag für die Bemessung der Anlieger-Beiträge bei einem Straßenausbau ist die Einreichung der geprüften Rechnung durch die jeweilige Straßenbau-Firma.

Und die ist im Fall der Nürnberger Straße pikanterweise die Firma Bögl.
17.07.17
Neumarkt: "Eindeutig rechtswidrig"
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