Zu lauter Auspuff

NEUMARKT. Ein verbogenes Kennzeichen wurde einem 33jährigen Motorradfahrer aus Neumarkt zum Verhängnis: der Auspuff an der Maschine war viel zu laut.

Nach oben verbogene Kennzeichen an Motorrädern sind nicht unbedingt nur ein Kavaliersdelikt. Bei Verkehrsverstößen kann nämlich oft das Nummernschild nicht abgelesen werden - und beim Beschleunigungsvermögen moderner Motorräder bleibt den Polizisten dann oft nur das Nachsehen.


Deshalb stoppten die Beamten einer Polizeistreife auch ein vor ihnen fahrendes Motorrad, dessen Kennzeichen verdächtig weit nach oben ragte - 30 Grad werden normalerweise geduldet, die hier gemessenen 65 Grad waren aber eindeutig zu viel.

Und bei der Kontrolle merkten die Polizisten schnell, daß das verbogene Kennzeichen wohl nicht nur Zufall war: an der Maschine war eine Auspuffanlage verbaut, die nur für Rennstrecken zugelassen ist. Das Motorrad wurde einer Geräuschmessung unterzogen, wobei prompt ein erhöhter Wert festgestellt wurde.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden und der Fahrer muß nun mit einer Anzeige rechnen.
29.05.17
Neumarkt: Zu lauter Auspuff
Telefon Redaktion


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