"Totschlag durch Unterlassen"

NEUMARKT. Am Dienstag begann der Prozess gegen einen 16jährigen Schüler, dem "Totschlag durch Unterlassen" in Dietfurt vorgeworfen wird.

Er soll einer 14jährigen Schülerin zunächst Liquid-Ecstasy gegeben und dann keine ärztliche Hilfe geholt haben, als es dem Mädchen gesundheitlich sehr schlecht ging (wir berichteten mehrfach).

Der Angeklagte soll im Juni 2016 einer 14-jährigen Schülerin sowie anderen Jugendlichen bei einem Treffen auf einem Jugendverkehrsschulplatz in Dietfurt eine nicht mehr näher bestimmbare Menge Liquid-Ecstasy zum Konsum gegeben haben.


Unmittelbar nach dem Konsum der Droge ging es der Schülerin gesundheitlich sehr schlecht. Dennoch soll der Angeklagte keine Hilfe herbeigeholt und auch die anderen Jugendlichen davon abgehalten haben, den Rettungsdienst zu verständigen, obwohl dies ohne weiteres möglich gewesen wäre. Der Angeklagte soll die Rettungsmaßnahmen aus Angst davor, dass sonst die Abgabe des Rauschgifts entdeckt würde, unterlassen haben.

Obwohl sich der Zustand des Mädchens nicht besserte und der Angeklagte erkannt haben soll, dass sie dringend Hilfe benötigte, soll er auch in der Folgezeit keine Rettungskräfte herbeigeholt haben. Laut Anklage verließ er nach einigen Stunden den Verkehrsschulplatz mit seinem Mofa.

Ein später hinzukommender Zeuge verständigte schließlich die Rettungskräfte, die versuchten, das Mädchen zu reanimieren, letztlich aber nur noch deren Tod feststellen konnten.

Die Schülerin hätte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gerettet werden können, wenn sie früher ärztliche Hilfe bekommen hätte. Der Angeklagte soll den Tod der Schülerin billigend in Kauf genommen haben.

Das Landgericht hat zunächst drei Verhandlungstage am 14., 15. und 17. März anberaumt.
14.03.17
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Telefon Redaktion


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