Gefährliche Böller


Diese illegalen Kracher wurden kürzlich in einem Kleintransporter entdeckt
Foto: Polizei
NEUMARKT. Das auch für Neumarkt zuständige Gewerbeaufsichtsamt warnt vor illegalen Silvesterkrachern.

Oft entfalten illegal eingeführte Feuerwerkskörper, zum Beispiel aus Polen oder Tschechien eine bis zu 50 Mal größere Sprengkraft als in Deutschland zugelassenes Feuerwerk, teilte das Gewerbeaufsichtamt mit. Derartige Pyrotechnik enthält große Mengen an sogenannten Blitzknallsätzen, die weit brisanter sind als das sonst üblicherweise verwendete Schwarzpulver.


Unter den an der Grenze bei Waldsassen entdeckten Knallern waren auch mehrere große Feuerwerksbatterien, die eigentlich nur von professionellen Feuerwerkern verwendet werden dürfen. Der Vater, sein Sohn und sein Schwiegersohn mussten ihren gewichtigen Einkauf bei der Polizei wieder ausladen und wurden wegen mehrerer Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz und das Gefahrgutrecht angezeigt.

Privatpersonen ohne Konzession nach dem Sprengstoffgesetz dürfen nur diese pyrotechnische Gegenstände erwerben und damit umgehen: Wird bei Kontrollen festgestellt, dass Gegenstände der Kategorien 3 und 4, nicht zugelassene oder nicht gekennzeichnete Gegenstände mitgeführt werden, wird gegen den Besitzer ein Strafverfahren bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingeleitet, heißt es von der Gewerbeaufsicht. Die pyrotechnischen Gegenstände werden beschlagnahmt und nach Abschluss des Verfahrens von einem Pyrotechniker vernichtet.

Wer an Silvester ein Feuerwerk abbrennen will, sollte darauf achten, dass die pyrotechnischen Gegenstände zugelassen und geprüft wurden. In Deutschland dürfen nur pyrotechnische Gegenstände mit einer CE Kennzeichnung oder BAM-Nummer und deutscher Beschriftung verkauft werden (z.B. CE 0589-F2-008 oder altes Zulassungszeichen BAM-P II-oo8). An der Bezeichnung F2 (P II) kann erkannt werden, dass es sich um einen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 handelt.

Auch in Deutschland gekaufte Silvesterkracher können bei unsachgemäßer Handhabung zu Unfällen mit Sachschäden oder sogar Personenschäden führen, heißt es weiter. Deshalb haben Silvesterkracher in den Händen von Kindern, Jugendlichen oder alkoholisierten Personen nichts zu suchen.

Heuer dürfen pyrotechnische Gegenstände in der Zeit vom 29. bis zum 31.Dezember verkauft werden.

Die Gewerbeaufsicht der Regierung der Oberpfalz überwacht auch in diesem Jahr wieder die Einhaltung der aus dem Sprengstoffrecht herrührenden Anforderungen hinsichtlich der Lagerung und des Verkaufes von pyrotechnischen Artikeln stichprobenartig in der gesamten Oberpfalz.
27.12.16
Neumarkt: Gefährliche Böller
Telefon Redaktion


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