"Nicht akzeptabel"

NEUMARKT. Vize-Landrat und Berger Bürgermeister Helmut Himmler bezeichnete das Landesentwicklungsprogramms als "grob fehlerhaft und nicht akzeptabel".

In die Gebietskulisse "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" sei wiederum keine einzige Gemeinde aus dem Landkreis Neumarkt aufgenommen worden. Das könne man keinesfalls fatalistisch hinnehmen, da die Aufnahme erhebliche Auswirkungen auf die Finanzen der Kommunen und damit der Bürger hätte. Die längerfristige Bedeutung der Gebietskulisse für künftige Förderprogramme sei heute in ihrer Tragweite noch gar nicht absehbar.

Die Region Neumarkt liege hinsichtlich des Einkommens, der Steuer- und Umlagekraft, der Kaufkraft, des Rentenniveaus oder des Bruttoinlandprodukts je Einwohner trotz eines guten Aufholprozesses in den vergangenen Jahrzehnten nach wie vor teils deutlich unter dem Landesdurchschnitt und müsse daher zwingend zum „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ mit der Folge guter Fördermöglichkeiten gehören, denn da gehe es um richtig viel Geld.


Ein ähnliches Bild ergebe sich bei der Steuerkraft als Indikator für die Leistungsfähigkeit einer Region. Der Landkreis Neumarkt hatte zuletzt eine Steuerkraft von 843 Euro je Einwohner und liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt Bayern in Höhe von 943 Euro je Einwohner. Auch bei der sogenannten Umlagekraft liegt Neumarkt mit 957 Euro je Einwohner unter dem Bayerndurchschnitt von 1.066 Euro je Einwohner.

Zudem sei der Landkreis Neumarkt mit 129.000 Einwohnern und 96 Einwohnern pro Quadratkilometer einer der am dünnsten besiedelten Landkreise in Bayern. Der Landesdurchschnitt Bayern lag nach den letzten verfügbaren Daten bei 179 Einwohnern je Quadratkilometer.

Die damit verbundenen hohen Infrastrukturkosten in einem Flächenlandkreis mit relativ geringer Bevölkerungsdichte würden hohe Kosten für Straßen, Leitungsbau oder ÖPNV erfordern. Das sei bei der Festlegung des "Raums mit besonderem Handlungsbedarf" angemessen zu gewichten.

Im Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern werden aus den Nachbarlandkreisen Nürnberger Land und Regensburg 14 Gemeinden in die Gebietskulisse "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" neu aufgenommen - aus dem Landkreis Neumarkt keine einzige. Das führe dazu, dass der Landkreis Neumarkt und damit die Gemeinde Berg nun geradezu von Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf umgeben sind.

Die Landkreise, die bereits im Landesentwicklungsprogramms als "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" festgelegt sind, sollen darüber hinaus sogar Bestandsschutz erhalten und das sei mehr als kurios. Insgesamt soll der „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ bayernweit 33 Landkreise (einschließlich neun kreisfreier Städte) und 150 Gemeinden außerhalb dieser Kreise umfassen. Konkret bedeutet die Zuordnung zum "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" bessere Förderkonditionen für verschiedene staatliche Förderprogramme. Dies führe in vielen Bereichen letztlich zu einem zu einem Fördergefälle zum Nachteil des Landkreises Neumarkt und damit der 19 Kommunen – also unabdingbar zu Wettbewerbsverzerrungen.

Der Landkreis Neumarkt sei nach den Ausführungen des Berger Bürgermeisters nicht dem Raum mit besonderen Handlungsbedarf zugeordnet worden, weil die Gewichtung von Arbeitslosenquote und Beschäftigtendichte fachlich falsch bewertet und gewichtet worden sei. Die im Landkreis Neumarkt günstige Arbeitslosenquote wird mit 30 Prozent gewichtet. Die Beschäftigtendichte – das sind im Konkreten die Arbeitsplätze Im Landkreis - wurde demgegenüber nur mit zehn Prozent gewichtet.

Für die sachgerechte Beurteilung der Arbeitsmarktlage einer Region sei die Zahl der vor Ort vorhandenen Arbeitsplätze aber zweifellos wesentlich wichtiger als die Arbeitslosenquote. Im Landkreis Neumarkt pendeln im Saldo immer noch rund 7000 Beschäftigte vor allem in die Nachbarregionen Nürnberg, Regensburg und Ingolstadt aus. Rund 13.000 Auspendlern aus dem Landkreis stehen etwa .000 Einpendler in den Landkreis Neumarkt gegenüber. Deshalb brauche man für die Schaffung weiterer Arbeitsplätze vor Ort weiter Unterstützung durch staatliche Förderung.

Nicht hinnehmbar sei auch die derzeitige Regelung, dass alle Städte, Märkte, Gemeinden und Landkreise in der Gebietskulisse "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" dauerhaft dort bleiben sollen und Bestandsschutz erhalten. Das – so Himmler – sei absurd, denn selbst Kommunen mit außerordentlich guter Entwicklung würden dauerhaft „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ bleiben, obwohl sie die besonderen Förderung nicht mehr benötigen. Objektiv unterstützungswürdigen Landkreisen und Gemeinden wäre der Zugang zum "Raum mit besonderem Handlungsbedarf" oftmals mit der Begründung verweht, es seien bereits sehr viele Kommunen Bayerns in diesem besonderen Fördergebiet.

Staatssekretär Albert Füracker habe im "Heimatministerium" noch einiges zu tun, um die "eklatante und kuriose Benachteiligung" Neumarkts gegenüber anderen Regionen zu korrigieren und das müsse man vom Neumarkter Vertreter in der Staatsregierung auch erwarten. Die Festlegung des Landesentwicklungsprogramms sei nicht nur hinsichtlich des "Raumes mit besonderem Handlungsbedarf" ein Werk der Beliebigkeit. Daher sei das Landesentwicklungsprogramm auf der Basis einer objektiven, wissenschaftlichen Begutachtung zu entwickeln und nicht auf der Basis von „aus der Hüfte geschossenen Schein-Kriterien“ des Ministeriums.

Der Gemeinderat der Gemeinde Berg beantragte daher durch einstimmigen Beschluss des Gremiums– wie bereits der Landkreis durch Beschluss des Kreisausschusses - im Rahmen der jetzigen Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms die Änderung der bisherigen Gewichtung der Indikatoren Arbeitslosenquote ( Faktor 30) und Beschäftigtendichte (Faktor 10) zur neuen Gewichtung Arbeitslosenquote (10) und Beschäftigtendichte (30).

Zudem soll als weiterer Indikator die Steuer- und Umlagekraft Berücksichtigung finden. Bei diesen Änderungen wäre der Landkreis Neumarkt in der künftigen Förderkulisse mit all den damit verbundenen Vorteilen enthalten.


28.10.16
Neumarkt: "Nicht akzeptabel"
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang