Fatale Fehlentscheidungen

NEUMARKT. Eine wegen Kindsmißbrauchs angeklagte Mutter eines jetzt erheblich behinderten Babys wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Statt einer Verurteilung wegen Kindsmißbrauchs erhielt die 29jährige Frau vom Neumarkter Amtsgericht eine Bewahrungsstrafe über 18 Monate wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der Frau war ihr Baby nach eigenen Angaben im März aus einem Tragetuch gefallen und habe sich danach nicht mehr geregt. Deshalb habe die Mutter in Panik den Säugling heftig geschüttelt - was in Wirklichkeit vermutlich zu den wirklich schweren Verletzungen geführt hat.


Erst am nächsten Morgen rief die junge Frau wegen des besorgniserregenden Zustand des Kindes ihre Mutter zu Hilfe. Die beiden Frauen gingen mit dem Baby schließlich nicht ins nahe Neumarkter Krankenhaus, sondern fuhren nach Nürnberg in ein vermeintlich besseres Klinikum, wo der Säugling sofort auf die Intensivstation kam.

Das Kind erlitt voraussichtlich bleibende Schäden.

Die Staatanwaltschaft forderte zwei Jahre und zwei Monate Haft - wobei eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich wäre. Das Gericht entschied sich allerdings zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit.
15.02.16
Neumarkt:   Fatale Fehlentscheidungen
Telefon Redaktion


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