"Rechtswidriger Beschluß"

NEUMARKT. Ein früherer Stadtrat hat wegen der Erhöhung der Parkgebühren in Mühlstraße und Dr. Grundler Straße die Kommunalaufsicht angerufen.

Hans Walter Kopp beruft sich dabei ausdrücklich auf einen Bericht in neumarktonline vom gleichen Tag.

Parkgebühren dürften nicht deshalb angehoben werden, "nur weil ein privater Investor dies fordert, damit dessen Tiefgarage besser ausgelastet" sei, schrieb Kopp an das Landratsamt. In der Pressemitteilung der Stadt wurde die Gebührenerhöhung auch damit begründet, "dass sowohl in der Tiefgarage des Neuen Marktes wie auch auf dem Parkplatz des Landratsamtes Gebühren fällig sind".


Insofern liege wohl ein "krasser Rechtsverstoß" der Stadtverwaltung vor, heißt es in Kopps Schreiben weiter. Der frühere Flitz-Stadtrat forderte in seinem Schreiben die Kommunalaufsicht auf, einen entsprechender Beschluss in der Sitzung des Bausenat "wegen Rechtswidrigkeit" aufzuheben.
20.10.15
Neumarkt: "Rechtswidriger Beschluß"
Telefon Redaktion


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