Ein Polizei-Foto von einem Brand in einer Wohnung im Landkreis Neumarkt
NEUMARKT. Jetzt ist wieder die Zeit, in der Holz- und Kachelöfen oder offene Kamine für Wärme und Gemütlichkeit im Heim sorgen sollen. Wer Holz verfeuert, steht aber über kurz oder lang vor der Frage: wohin mit der anfallenden Asche?
Komposthaufen oder Biotonne sind tabu, hieß es dazu am Mittwoch aus dem Neumarkter Landratsamt. Schwermetalle und zahlreiche andere Schadstoffe konzentrieren sich in der Asche. Deshalb muss die Asche über die Restmülltonnen entsorgt werden.
Diese Hinweise sollten dazu beachtet werden:
Bitte lassen Sie die Asche erst vollständig auskühlen, bevor sie über die Restmülltonne entsorgt wird. Auch wenn sie schon lange aus dem Ofen genommen worden ist, können sich noch Glutreste in der Asche befinden und zu einem Mülltonnenbrand führen.
Damit Sie keine Ascheteilchen einatmen und um eine Staubentwicklung beim Befüllen oder bei der Entleerung der Restmülltonne zu vermeiden, muss Asche staubdicht verpackt werden. Geben Sie die Asche dazu einfach in einen Müllbeutel. Das hält zudem auch Ihre Mülltonne sauber.
Weitere Fragen zur Abfallwirtschaft beantwortet die Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-209.
Damit die Heizsaison nicht mit einer Katastrophe beginnt, haben auch die Brandermittler der Kripo noch einige Ratschläge:
Sie stellen immer wieder fest, dass Holzkisten im Bereich der Schüröffnungen standen. Durch Funkenflug beim Nachlegen von Brennmaterial oder beim Ausräumen der Asche bieten sie einen idealen "Nährboden".
Die zu entsorgende Asche darf nur in nicht brennbaren und verschließbaren Behältern deponiert werden, denn es dauert viele Stunden, bis Asche gänzlich abgekühlt ist.
Die Aufbewahrung von Holz unmittelbar neben Feuerstätten ist nur dann statthaft, wenn ein Schutz vor zu starker Erwärmung durch bauliche oder technische Gegebenheiten vorhanden ist.
Schon das Anschüren birgt Gefahren, etwa dann, wenn Brandbeschleuniger wie Benzin oder Spiritus zum Anheizen genutzt werden.
Das Trocknen von Kleidern über Feuerstätten oder unter einem Mindestabstand von 50 Zentimetern neben Feuerstätten oder den Rauchrohren ist grundsätzlich verboten. Die Polizei erinnert hier an mit Socken und Unterwäsche bewehrte Metallgestänge über archaisch anmutenden Küchenöfen.
Eine Ausnahme bilden hier Kachelöfen, wobei natürlich die Prämisse gilt, dass jegliche Brandgefahr durch zum Trocknen aufgehängte Kleidung vermieden werden muss.