"Stadt nicht zuständig"

NEUMARKT. Im Bereich "Kräfft" werden Stimmen gegen Windkraftanlagen gesammelt - aber nach Ansicht der Stadt auch viel Unsinn erzählt.

neumarktonline berichtete über die von einer Bürgerinititive durchgeführten Umfrage in den Ortschaften Höhenberg, Helena, Voggenthal und Lähr, wo dann rund 90 Prozent der Befragten gegen Windkraftanlagen gewesen sein sollen (Bericht hier).

Am Dienstag kam dazu eine Stellungnahme aus dem Neumarkter Rathaus, die wir im Wortlaut veröffentlichen:

Die Stadt Neumarkt will einige Punkte richtig stellen, die von den Gegnern der Windkraftanlagen im Bereich „Kräfft“ in den letzten Tagen öffentlich angesprochenen worden sind und weist darauf hin:
  1. Zuständig für die Genehmigung von Windkraftanlagen ist das Landratsamt Neumarkt – nicht die Stadt Neumarkt.
    Es war daher auch Angelegenheit des Landratsamtes Neumarkt, die Genehmigung der fünf Anlagen im Dezember 2013 öffentlich bekannt zu machen, was nach unserer Kenntnis am 22.1.2014 im Amtsblatt erfolgt ist.
  2. Bisher unterliegen Windkraftanlagen baurechtlich der Privilegierung, das heißt, dass sie auch im Außenbereich errichtet werden dürfen und keine baurechtliche Genehmigung durch die Stadt erfolgt. Sie werden vielmehr nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz vom Landratsamt genehmigt.
    Die Stadt wird dabei im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des Landratsamtes als Fachstelle wie viele andere beteiligt. Sie kann dabei ihr gemeindliches Einvernehmen erteilen oder verweigern.
  3. Eine Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass die genehmigende Behörde das Vorhaben ablehnen muss.
  4. Weil für die Stadt die Möglichkeiten zur Steuerung und Einflussnahme auf den Bau von Windkraftanlagen eingeschränkt sind, hat die Stadt Neumarkt am 17.4.2012 beschlossen, einen Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsflächen Windkraftanlagen“ zu entwickeln, alle Vorarbeiten dafür zu leisten und zur Beschlussreife vorzubereiten. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss dafür erfolgte am 14.10.2013 im Bausenat.
    In einem solchen Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsflächen Windkraft“ sind nur ganz bestimmte Gebiete überhaupt für den Windkraftanlagenbau möglich. Dies würde bedeuten, dass Anlagen, die außerhalb dieser Konzentrationsflächen geplant sind, dann wirksam von der Stadt abgelehnt werden können.
  5. Im Hinblick auf die von den Bürgern angesprochenen Anlagen in der „Kräfft“ hatte die Stadtverwaltung dem Bausenat im November 2012 vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen dafür zu verweigern und die Anträge zurückzustellen. Begründet wurde dies von Verwaltungsseite damit, dass die Stadt dabei ist, einen Teilflächennutzungsplan „Konzentrationsflächen Windkraft“ zu entwickeln und auch damit, dass so wie es sich damals dargestellt hat, aus Sicht der Verwaltung mindestens drei der beantragten Anlagen unter 1.000 Meter zur Wohnbebauung, und damit zu einem besonders schützenswerten Bereich, entfernt liegen dürften. Die Stadtverwaltung hatte damals schon 1.000 Meter als Mindestabstand angestrebt, weil diese Entfernung für den von der Regierung angekündigten Regionalplan als Mindestabstand angekündigt war. Daher hatte die Stadtverwaltung darauf gedrängt, mehr als die zu dieser Zeit üblichen 800 Meter einzuhalten.
    Der Verwaltungsvorschlag, das gemeindliche Einvernehmen für diese Anlagen zu verweigern und auch die Anträge für ein Jahr zurückzustellen, wurde aber im Bausenat am 12.11.2012 mit sechs zu fünf Stimmen abgelehnt.
    Anzumerken ist auch, dass der Bereich mit den jetzt vom Landratsamt genehmigten Anlagen zu keiner Zeit in den Entwürfen der Stadt für Konzentrationsflächen enthalten war.
    Auch war dieser Bereich vom Regionalen Planungsverband nie als Vorranggebiet oder Vorbehaltsfläche ausgewiesen.
  6. Die Stadt Neumarkt hat bisher keine Windkraftanlage errichtet.
  7. Die Stadt Neumarkt hat keine Genehmigung für den Bau einer eigenen Windkraftanlage erhalten. Sie ist auch nicht Bauherr der oben genannten fünf vom Landratsamt genehmigten Anlagen.
25.02.14
Neumarkt: "Stadt nicht zuständig"
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