"Stichwunde im Rücken"

NEUMARKT. Vor dem Nürnberger Gericht gerät die Behauptung des Angeklagten von einer Notwehr im Neumarkter Doppelmord-Prozeß immer mehr ins Wanken.

Wie mehrfach berichtet hat der 44jährige Angeklagte inzwischen zugegeben, vor einem Jahr in einer Wohnung in der Badstraße in Neumarkt seinen Schwiegervater und seinen Schwager erstochen zu haben. Allerdings gab er vor Gericht an, dies sei aus Notwehr geschehen.

Jetzt wurde erneut der Sachverständige als Zeuge vernommen, der auf Fragen des Gerichts darauf hinwies, daß die Art der Verletzungen mit den Schilderungen des Angeklagten nicht zusammenpaßten - so zum Beispiel eine 15 Zentimeter tiefe Stichwunde im Rücken des 26jährigen Schwagers.

Am vierten Preozeßtag am Donnerstag in Nürnberg wurde auch eine Tonbandaufnahme des Telefongesprächs vorgespielt, in dem der Angeklagte über Notruf "mehrere Tote" meldete.

Ein Urteil wird bis Ende Januar erwartet.
23.01.14
Neumarkt: "Stichwunde im Rücken"
Telefon Redaktion


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