Zwei Vorranggebiete
NEUMARKT. Der Bau- und Umweltsenat soll im Oktober über einen Teilflächennutzungsplan für Konzentrationsflächen für Windkraft beschließen.
Am Mittwoch wurde der Sachstand der Regional- und Flächennutzungsplanung vom Neumarkter Stadtrat zur Kenntnnis genommen. Im Entwurf des Regionalplanes sind für das Neumarkter Stadtgebiet zwei Vorranggebiete für Windkraftanlagen ermittelt worden.
Der Stadtrat hat bereits im April letzten Jahres die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplan für Konzentrationsflächen für Windkraft beschlossen. Heuer im Januar wurde dann im Bau und Umweltsenat ein entsprechendes Gutachten vorgestellt. Zwischen März und Mai konnten sich dann die "Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange" äußern und danach wurde eine Anhörungsversammlung für die Öffentlichkeit durchgeführt.
Die eingegangenen Anregungen würden derzeit geprüft, hieß es am Mittwoch. Der Bau- und Umweltsenat soll am 14. Oktober den Billigungs- und Auslegungsbeschluß treffen.
26.09.13
Neumarkt: Zwei Vorranggebiete