"Betriebsbereit halten"

NEUMARKT. Restmülltonnen und Papiertonnen müssen in einem funktionsfähigen Zustand sein. Darauf wies jetzt das Landratsamt hin.

Restmülltonnen sind Privateigentum. Deshalb muss der Besitzer auch für einen betriebssicheren Zustand der Tonnen sorgen. Das heißt, sobald der Deckel lose ist oder ein Scharnier defekt, muss entweder ein neuer Deckel beschafft und angebracht oder die Tonne ersetzt werden. Ebenso verhält es sich, wenn die Tonne einen Riss aufweist oder ein Rad abgegangen ist. Auch dann muss das Gefäß durch ein funktionsfähiges ersetzt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.

Beim Kauf von Restmülltonnen soll man darauf achten, daß man die richtige Gefäßgröße erwirbt. Im Landkreis Neumarkt zugelassene Gefäße sind 60- und 120-Liter Tonnen, 240-Liter Tonnen und 1100-Liter Container.

Die Papiertonnen sind Eigentum des Landkreises und werden den Nutzern kostenfrei überlassen. Sollte eine Papiertonne defekt sein, wird sie durch den Landkreis repariert oder durch ein funktionsfähiges Gefäß ersetzt. Wenn man umzieht, sollte man die Papiertonne am alten Wohnort stehen lassen.

Weitere Informationen erhält man bei der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/470-239 oder -334.
22.08.13
Neumarkt: "Betriebsbereit halten"
Telefon Redaktion


Telefon Redaktion


neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
Zur Titelseite neumarktonline
ISSN 1614-2853
21. Jahrgang
neumarktonline - die Internet-Tageszeitung. Aktuelle Berichte, Meldungen und News aus Neumarkt in der Oberpfalz im Internet
ISSN 1614-2853
18. Jahrgang