Beschwerde zurückgewiesen

NEUMARKT. Der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags hat die Beschwerde der Anlieger in der westlichen Altstadt zurückgewiesen.

Die jetzt vorliegende Begründung gebe den Anliegern zwar inhaltlich recht, verweise aber auf die alleinige Zuständigkeit der Stadtverwaltung Neumarkt für den Erlass der Beiträge, heißt es am Freitag in einer Pressemitteilung von Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein.

Grundlage für die Entscheidung des Petitionsausschusses war eine Stellungnahme des Bayerischen Innenministeriums, das sich wiederum auf eine Stellungnahme des Landratsamtes Neumarkt berief. Das Innenministerium vertrat zunächst die Auffassung, dass der Oberbürgermeister beziehungsweise der Rechtsdirektor als sein Vertreter in der Stadtratssitzung am 24. Mai 2012 die Sach- und Rechtslage einseitig zu Lasten der Anlieger darstellen durfte (wir berichteten mehrfach). Die Stadträte hätten die schriftlichen Unterlagen zur Verfügung gehabt und sich selbst eine Meinung bilden können.

Der Neumarkter Stadtrat hatte damals einen eigenen Beschluß kassiert, wonach die Bewohner der westlichen Altstadt keine Straßenausbaufbeiträge bezahlen mußten, weil im Osten der Stadt ebenso verfahren wurde.

Für einen rechtsunkundigen Bürger sei es nur sehr schwer verständlich, dass er Straßenausbaubeitrage zahlen soll, während ein Großteil der übrigen Anlieger hiervon befreit ist. Der Vorwurf an die Stadtverwaltung Neumarkt, sie habe eine gravierende Ungerechtigkeit bei der Beitragserhebung nicht bereinigt, bleibe somit bestehen, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Mehrheit der Anlieger sei jedoch der Ansicht, dass es keinen Sinn habe, die Angelegenheit gerichtlich noch weiter zu verfolgen. Das Landratsamt werde nun die anhängigen Widersprüche Fall für Fall prüfen. In einzelnen Fällen könnten sich noch Beitragsreduzierungen ergeben, hieß es.
08.03.13
Neumarkt: Beschwerde zurückgewiesen
Telefon Redaktion


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