Bedingungen festgelegt


Bei der Neumarkter Lammsbräu freut man sich über das BGH-Urteil - hier ein Teil der Mitarbeiter
Fotos: Archiv
NEUMARKT. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die schriftliche Begründung zu seinem Urteil vom September (wir berichteten vielfach) veröffentlicht, unter welchen Bedingungen die Qualitäts-Bezeichnung "Bio-Mineralwasser" zulässig ist:

Bio-Mineralwasser muss laut dem BGH-Urteil drei Kriterien erfüllen: Die Urteilsbegründung basiert auf dem Bio-Verständnis von Verbrauchern und unterstreicht damit wesentliche Argumente der Biomineralwasser-Richtlinien der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V.. Das Gericht sieht signifikante Unterschiede zwischen Bio-Mineralwasser und herkömmlichem Mineralwasser; das mit der Bezeichnung verbundene Zertifizierungssystem und der umfangreiche Kriterienkatalog garantieren den Verbrauchern diese Besonderheiten, heißt es in einer Pressemitteilung der Neumarkter Lammsbräu vom Donnerstag.

Der BGH hat das Urteil in seine Sammlung wichtiger Grundsatzurteile aufgenommen. Die umfangreiche Argumentation mache einen erneuten Angriff auf die Bezeichnung Bio-Mineralwasser auch mit einer anderen Begründung unmöglich.

Die Auflage der Vorinstanz, das verwendete Bio-Mineralwasser-Siegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist, erfüllt Lammsbräu bereits seit Februar 2012, hieß es. Das "Bio-Kristall" der Neumarkter Lammsbräu sei damit das erste "rechtmäßig zertifizierte Bio-Mineralwasser Deutschlands".

„Was Bio-Branchen-Kenner schon lange wussten, bestätigt jetzt der BGH: "Verbraucher verbinden mit Bio nicht nur weniger Schadstoffe, sondern auch eine umweltfreundliche Gewinnung", erklärte Susanne Horn, Generalbevollmächtigte der Neumarkter Lammsbräu, zur Urteilsbegründung. Dass der BGH das Konzept der Qualitätsgemeinschaft Biomineralwasser e.V. im Bereich Mineralwasser dafür zum Standard erklärt, unterstreiche die Ernsthaftigkeit der präzise definierten Richtlinien noch einmal und minimiere das Risiko von "Bio-Mineralwasser-Light-Nachahmern".

Rückstände seien inzwischen allgegenwärtig, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Verlässliche Verbands-Zertifizierungen wie das Bio-Mineralwasser-Siegel würden Verbrauchern helfen, mündige Einkaufsentscheidungen zu treffen.

Außerdem hätten ehrliche Bio-Konzepte in der Tradition der Bio-Anbauverbände Zukunft, und zwar auch außerhalb der EG-Bio-Verordnung.

Man freue sich bei der Neumarkter Lammsbräu auf "Mitstreiter, die ihre sehr gute Bio-Qualität künftig ebenfalls gegenüber den Verbrauchern dokumentieren und sich auch öffentlich für das wichtigste Lebens-Mittel einsetzen", hieß es.
28.02.13
Neumarkt: Bedingungen festgelegt
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