Übles Gerücht

NEUMARKT. Die Neumarkter Polizei tritt jetzt in der Öffentlichkeit einem üblen Gerücht entgegen, das seit dem Freitod eines Polizisten seine Kreise zieht.

Der Neumarkter Polizeichef Polizeioberrat Helmut Lukas wies am Freitag offiziell darauf hin, daß die unglaublichen Schauergeschichten in den "Bereich der Fabeln" gehören: "Gerüchte werden durch ständige Wiederholungen nicht wahr", erklärte Lukas.

Allein schon der Pietätsgedanke, aber auch die Rücksicht auf das Leid und die Trauer der betroffenen Familie verbiete eine Beteiligung an solchen wahrheitswidrigen Gerüchten, hieß es.

Seit dem Freitod eines 27jährigen Polizeibeamten, der in Neumarkt seinen Wohnsitz hatte, hält sich hartnäckig ein Gerücht, demzufolge bei einem Junggesellenabschied einem schwer angetrunkenen "Bräutigam" ein Bau-Schaum in die Schuhe gesprüht worden sein. Der weiteren Geschichte nach sei der Angetrunkene eingeschlafen und am nächsten Morgen erst wieder erwacht. Durch die Aushärtung des Bauschaumes, habe sich die Blutzufuhr unterbrochen und dem Mann mussten dann beide Beine amputiert werden.

Außerdem wird erzählt, dass dieser "Bräutigam" letztendlich am Tag der geplanten Hochzeit verstorben sei. Bei den Erzählungen im Neumarkter Bereich wird der Tatort in die verschiedensten Regionen gelegt. Einmal soll sich der Vorfall im Bereich Lauterhofen, das andere Mal im Bereich Parsberg, ein drittes Mal im Bereich Berching zugetragen haben. Der "Haupttäter" dieses Geschehens hätte sich dann nach etwa einem halben Jahr erhängt und ein weiterer Beteiligter, nämlich dieser 27jährige Polizeibeamte, hätte nun den Freitod gewählt.

Ein solcher oder ähnlicher Vorfall sei weder im Raum Neumarkt noch - wie Recherchen beim Landeskriminalamt ergeben haben - in ganz Bayern bekannt. Es sei "befremdlich, dass einem Verstorbenen eine solche Geschichte angedichtet wird und zahlreiche Personen sich an der Verbreitung dieses Gerüchtes beteiligen", erklärte dazu der Neumarkter Polizei-Chef. Er wies auch in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die Beteiligung an der Verbreitung solcher Unwahrheiten strafrechtliche Tatbestände wie etwa "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" erfülle.

Die geschmacklose Geschichte zählt übrigens zu den sogenannten "urban legends" und geistert als Schauergeschichte schon seit Jahren durch Internet-Foren.
04.01.13
Neumarkt: Übles Gerücht
Telefon Redaktion


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