Gefährliche Kracher
Sichergestellte Kugelbomben
NEUMARKT. Damit die Feiertage friedlich und ohne Ärger mit dem Zoll verlaufen, gab das Hauptzollamt Hinweise zum Erwerb von Feuerwerkskörpern in Tschechien.
Nach dem deutschen Sprengstoffgesetz unterliegt der Erwerb nicht gekennzeichneter Feuerwerkskörper der Erlaubnispflicht.
Beim Kauf ist daher darauf zu achten, dass an den Feuerwerkskörpern das in der Bundesrepublik Deutschland vorgeschriebene BAM–Zulassungskennzeichen oder der Konformitätsnachweis (CE-Kennzeichnung) angebracht sind.
Sollten diese Kennzeichnungen fehlen oder gefälscht sein, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar . In solchen Fällen stellt der Zoll die Feuerwerkskörper sicher und leitet gegen den Einführer ein Ermittlungsverfahren ein.
Allein in den vergangenen zwei Wochen stellten die Zöllner des Hauptzollamts Regensburg etwa 3000 Stück dieser verbotenen Feuerwerkskörper sicher.
Der Umgang mit nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern kann gefährliche Folgen für Gesundheit und Leben von Benutzern und Unbeteiligten haben. Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit sollten man von Feuerwerkskörpern ohne entsprechende Kennzeichnung die Finger lassen, hieß es.
Foto: Bundeszollverwaltung
18.12.12
Neumarkt: Gefährliche Kracher