"Üble Verleumdungen"

NEUMARKT. CSU-Stadtrat Helmut Jawurek bezeichnet UPW-Vorwürfe zu angeblichen "geschäftlichen Interessen" als "Verleumdung übelster Art".

Schon kurz nach der Veröffentlichung in neumarktonline (Bericht hier) wies Jawurek den Verdacht entschieden zurück, er habe möglicherweise bei seiner Abstimmung im Bausenat eigene geschäftliche Interessen verfolgt.

Derartige Verleumdungen seien ihm in seiner "22jährigen Zugehörigkeit zum Neumarkter Stadtrat und noch nicht mal im Wahlkampf vorgekommen", erklärte Jawurek.

Wir veröffentlichen seine Stellungnahme im Wortlaut:

Mit aller Entschiedenheit weise ich die üblen Verleumdungen der UPW und ihres Sprechers Lehmeier zurück, ich hätte beim Windvorhaben Kreft irgendwelche privaten finanziellen Interessen oder gar Verflechtungen zur Gesellschaft, die dort investieren will.

Wenn eine Interessenskollision vorgelegen hätte, so hätte ich an der Beratung und an der Abstimmung im Bausenat selbstverständlich nicht teilnehmen dürfen. Dies kann die von einem UPW Oberbürgermeister geleitete Stadtverwaltung gerne auch im Nachhinein überprüfen.

Die UPW-Pressemitteilung ist eine Verleumdung übelster Art, wie es mir in meiner 22-jährigen Zugehörigkeit zum Neumarkter Stadtrat und noch nicht mal im Wahlkampf vorgekommen ist. Rechtliche Schritte gegen solche Verunglimpfungen wären zu überprüfen, obwohl Stadträte Auseinandersetzungen auf sachlicher Ebene und nicht vor Gericht austragen sollten.

Wir hoffen, daß dies nicht der neue Stil der UPW wird. Deren Vorsitzender Lehmeier ist gut beraten seine infamen Unterstellungen zu überdenken und in aller Form zurückzunehmen.

Wenn er der SPD und der CSU jetzt vorwirft, für das Erteilen des gemeindliche Einvernehmen für der geplanten Windanlagen gestimmt zu haben, dann muß er zuerst sich und seiner Fraktion die Frage stellen, warum schon am 11.07.2011 alle UPW- Vertreter dem Windgebiet Kreft zugestimmt haben. Wie übrigens auch alle anderen Parteien im Stadtrat. Die SPD und die CSU haben aufrichtig gehandelt.

Wenn jetzt Projektentwickler oder Investoren in diesem Gebiet Anträge auf Windanlagen stellen, so ist das für sie nur recht und billig. Baurecht darf nicht willkürlich erteilt werden, auch wenn dies vielleicht schon mal vorgekommen sein soll. Das Landratsamt als Genehmigungsbehörde wird die Anträge nach geltendem Recht beurteilen und genehmigen oder untersagen.

15.11.12
Neumarkt: "Üble Verleumdungen"
Telefon Redaktion


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