Feiern am Volkstrauertag ?
NEUMARKT. Falls es tatsächlich eine Lockerung des Feier- und Tanzverbotes an stillen Feiertagen geben sollte, freut man sich bei der Neumarkter JU.
Bereits im Februar 2011 hatte die JU zusammen mit einigen Neumarkter Gastronomen gegen eine Wiedereinführung der Sperrstunde mobil gemacht.
Auf Initiative der bayerischen Staatsregierung soll künftig in die stillen Feiertage bis 2 Uhr morgens reingefeiert werden - jedenfalls an Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, am Volkstrauertag, Totensonntag und Buß- und Bettag. Am Karfreitag und beim Karsamstag bleibt die alte Regelung erhalten. Sogar die Vertreter der Kirchen hätten diese Regelung akzeptiert, hieß es von der JU.
Derzeit müssen an Vorabenden der sogenannten "stillen Tagen" alle Kneipen, Gaststätten und Diskos ab Mitternacht frei von "Unterhaltungsveranstaltungen" sein, wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
KAB protestiert
Die KAB, die 1982 die einheitliche Feiertagsregelung in Bayern mit 100.000 Unterschriften initiierte, verlangt dagegen von der bayerischen Staatsregierung, die Sonn- und Feiertage unverändert zu schützen und "keinerlei Aufweichungsversuchen" nachzugeben.
Dazu erklärt der KAB-Diözesanvorsitzende Andreas Holl: "Die FDP will mit diesem Angriff auf die stillen Feiertage nur beginnen, den Sonn- und Feiertagsschutz scheibchenweise auszuhöhlen".
Die KAB befürchtet, dass die FDP, weil sie mit ihrer Forderung nach einer Lockerung des Ladenschlussgesetzes bei der CSU auf taube Ohren stößt, immer mehr kleine Ausnahmeregelungen an Schutzregelungen durchzusetzen versucht. "Wir finden es unerträglich, dass eine Zwei-Prozent-Partei beständig versucht, traditionelle bayerische Werte zu kippen, die von einer breiten Bevölkerungsmehrheit für gut geheißen werden", sagte der KAB-Sprecher.
19.04.12
Neumarkt: Feiern am Volkstrauertag ?