Kleineres Schutzgebiet

NEUMARKT. Das Trinkwasserschutzgebiet für die Brunnen I und II bei Berg kann nach nach Überzeugung aller Stellen verkleinert werden.

In der Gemeinde Berg sind für alle Quellen und Brunnen der Trinkwasserversorgung Schutzgebiete festgesetzt. Das derzeit noch gültige Schutzgebiet aus dem Jahr 1972 für die Brunnen I und II reicht bis in die Wohnbebauung des Ortes.

Dies hatte zur Folge, dass in diesem Bereich Hauseigentümer ihre Tankanlagen regelmäßig und kostenpflichtig prüfen lassen mussten. Daher – und weil der Fassungsbereich der Trinkwasserbrunnen eine mächtige Überdeckung aufweist – hat die Gemeinde Berg im April 2009 beim Landratsamt Neumarkt eine Neuabgrenzung mit dem Ziel der Verkleinerung des Schutzgebietes beantragt. Immerhin sei das Schutzgebiet des Jahres 1972 "weitgehend auf der Basis von Vermutungen festgesetzt worden", hieß es.

In einem Gutachten hat das Sachverständigenbüro für Grundwasser Dr. Prösl einen stark reduzierten Schutzgebietsvorschlag erarbeitet. Jetzt fand im Rathaus der Gemeinde Berg der Erörterungstermin im Rahmen des Festsetzungsverfahrens für das neue Schutzgebiet statt.

Dabei gab es von Seiten der Behörden (Wasserwirtschaftsamt, Naturschutz, Amt für Landwirtschaft, Bauernverband, Forstamt) keine Einwände gegen den unterbreiteten Schutzgebietsvorschlag. Auch von Seiten der Landwirtschaft und der Bürger wurden keine Einwendungen erhoben. Dies bedeutet, dass das Landratsamt Neumarkt und damit der Freistaat Bayern demnächst das neue Trinkwasserschutzgebiet per Rechtsverordnung festsetzen wird.

Die Gemeinde Berg – so Bürgermeister Helmut Himmler – hat damit ihre Ziele des Schutzes der Trinkwasserressourcen sowie eines fachlich fundierten, gleichwohl voll wirksamen reduzierten Schutzgebietes erreicht. Damit würden sich viele Haushalte in Zukunft die Prüfpflicht ihrer Tankanlagen und damit Geld ersparen.
24.07.10
Neumarkt: Kleineres Schutzgebiet
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