"Aufforderung abwarten"

NEUMARKT. Ein Reklameschreiben einer Firma für Dichtheitsprüfungen von privaten Entwässerungsanlagen sorgt in Neumarkt für Unruhe.

Die erforderlichen Untersuchungen in den einzelnen Stadtteilen müssen nur nach Aufforderung durch die Stadt erfolgen, hieß es dazu am Mittwoch aus dem Neumarkter Rathaus. Die Stadt reagiert damit auf in der letzten Zeit wiederholt von Bürgern an sie herangetragene Anfragen aus unterschiedlichen Stadtgebieten, ob dort eine solche Dichtheitsprüfung jetzt anstehe.

Die Grundstücksbesitzer hatten ein Werbeschreiben eines Unternehmens im Briefkasten, das sich auf die in der Entwässerungssatzung der Stadt enthaltene Prüfungspflicht bezog und eine Dichtheitsprüfung anbietet.

Das Vorgehen bei den zur Überprüfungen vorgesehenen jeweiligen Gebieten der Stadt sieht - auch auf Anregung aus dem Stadtrat - einen anderen Ablauf vor, hieß es aus dem Rathaus. Zunächst einmal prüft die Stadt in dem vorgesehenen Stadtteil die Kanalhauptleitungen und die Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze. Bei ersichtlichen Schäden wird auch darüber hinaus geprüft.

Erst nach Abschluss dieser Arbeiten gehen die Aufforderungen für diesen Stadtbereich an die Grundstücksbesitzer hinaus, ihre Entwässerungsanlagen einer solchen Prüfung zu unterziehen. Dem Aufforderungsschreiben legt die Stadt außerdem eine Liste von drei Firmen bei. Die hätten sich bei einer Angebotseinholung unter rund zehn Firmen als günstigste herausgestellt.

In der Regel liege eine solche Überprüfung der Dichtheit im Bereich von rund 150 Euro pro Grundstück.

Wenn bei der Untersuchung der Kanalhauptleitung und des Hauptanschlusses bis zur Grundstücksgrenze durch die Stadt bereits ein möglicher Schaden festgestellt worden ist, wird dies dem Grundstücksbesitzer in dem Aufforderungsschreiben ebenfalls mitgeteilt. Danach kann sich der Grundstücksbesitzer in Abklärung mit dem Tiefbauamt näher über die Schadensart informieren und das weitere Vorgehen absprechen. Dem Aufforderungsschreiben zur Dichtheitsprüfung liegen zudem auch eine Musterberechnung für die Dichtheitsprüfung einschließlich Skizzen bei, ein Leerformular für die Niederschrift der Dichtheitsprüfung und ein Leerformular für den Dichtheitsnachweis. Derzeit finden in der Stadt diese Überprüfungen im Bereich Regensburger Straße statt.

Geprüft werden müssen übrigens Schmutzwasserleitungen sowie Mischwasserleitungen. Reine Regenwasserleitungen, in die nur Niederschlagswasser abgeleitet wird, müssen bei der Dichtheitsprüfung nicht mitgeprüft werden. Grundlage für diese erforderliche Dichtheitsprüfung sind die Bayerische Eigenüberwachungsverordnung und die städtische Entwässerungssatzung. Zuletzt hatte eine EU-Verordnung festgelegt, dass die Kommunen dafür sorgen müssen, dass bis 2015 alle Grundstücksentwässerungsanlagen in ihrem Verwaltungsgebiet solche Dichtheitsbescheinigungen nachweisen können.

Insgesamt gibt es in der Stadt Neumarkt rund 10.000 Grundstücke, die an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen sind. Die Tiefbauverwaltung hat daher im Jahr 2005 mit den Aufforderungen zur Dichtheitsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen begonnen. Ziel ist es, jährlich rund 1000 Grundstückanschlüsse abzuwickeln.
23.06.10
Neumarkt: "Aufforderung abwarten"
Telefon Redaktion


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