Nur drei Stunden...

NEUMARKT. Geschenke-Einkäufe in allerletzter Sekunde werden heuer noch schwieriger: Der Heilige Abend ist ein Sonntag.

Und in diesem Fall gilt eine Sonderreglung nach dem Ladenschlußgesetz, teilte die IHK mit: Verkaufsstellen dürfen an diesem Tag für höchstens drei Stunden und bis spätestens 14 Uhr geöffnet sein. Dies gilt für Geschäfte, die überwiegend Lebens- und Genussmittel anbieten, Bäcker- oder Konditorwaren herstellen, in "erheblichem Umfange" Blumen verkaufen sowie Zeitungen, frische Milch oder Weihnachtsbäumen vertreiben.

Eine Rechtsverordnung der Kreisverwaltungsbehörde ist hierfür nicht mehr notwendig.
23.11.06
Neumarkt: Nur drei Stunden...
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