Geflügelmärkte verboten

NEUMARKT. Ab sofort sind auch im Landkreis Geflügelmärkte verboten. Am Dienstag erließ das Landratsamt eine Verfügung.

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage bei Geflügelpest ist es erforderlich, Maßnahmen zum Schutz der Geflügelbestände zu ergreifen, heißt es in einer Presse-Mitteilung aus dem Landratsamt. Da auf den Geflügelmärkten ein intensiver Personen- und Tierverkehr stattfindet, bestehe hier derzeit ein erhöhtes Risiko einer Seuchenverschleppung.

Auf Weisung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist ab dem 17. Oktober 2005 die Durchführung von Märkten, Schauen, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und/oder Gänse verboten.

Auf Bitten der Behörde veröffentlichen wir auch die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Vollzug des Tierseuchengesetzes

Das Landratsamt erlässt folgende

Allgemeinverfügung
  1. Die Durchführung von Märkten, Schauen, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und/oder Gänse ist ab dem 17. Oktober 2005 verboten.
  2. Die sofortige Vollziehung von Ziffer I. wird angeordnet.
  3. Kosten werden nicht erhoben.
  4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetz ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Zi.Nr. B 091, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
18.10.05
Neumarkt: Geflügelmärkte verboten
Telefon Redaktion


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