Nicht ungefährlich

NEUMARKT. Der Wertstoffhof ist kein ungefährliches Pflaster. Das Landratsamt gab jetzt Verhaltens-Tipps.

Auf dem Wertstoffhof Blomenhof können wie bei den anderen Wertstoffhöfen im Landkreis eine ganze Reihe von Wertstoffen und Abfällen abgegeben werden. Die Wertstoffhöfe werden bei der Bevölkerung gut angenommen, was durch ständig steigende Anlieferzahlen deutlich wird.

Dadurch erhöht sich auch das Verletzungsrisiko bei der Anlieferung. Das Landratsamt bat daher alle Anlieferer, folgende Hinweise bei Ihren nächsten Besuch auf dem Wertstoffhof zu beachten.

Der Aufenthalt auf dem Gelände des Wertstoffhofs Blomenhof ist nur solange gestattet, wie dies zur Anlieferung von Abfällen erforderlich ist. Gebäude, Behälter, Container sowie Anlagenteile der Deponie Blomenhof dürfen nicht oder nur auf ausdrückliche Anweisung des Betriebspersonals betreten werden.

Die Benutzer haben sich so zu verhalten, dass der Betriebsablauf nicht gestört und auf dem Wertstoffhof anwesende Personen nicht geschädigt oder gefährdet werden. Dies gilt in besonderem Maße beim Befahren des Wertstoffhofes mit Kraftfahrzeugen.

Der Aufenthalt von Unbefugten hinter Fahrzeugen, ihren Aufbauten bzw. hinter von ihnen aufgenommenen Behältern und dergleichen ist aus Sicherheitsgründen verboten.

Immer wieder versuchen besonders uneinsichtige Besucher Abfälle aus den Containern zu entnehmen. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Bitte beachten Sie, dass das Einsammeln, Aussortieren und Mitnehmen von Gegenständen und Abfällen auf dem Gelände des Wertstoffhofs untersagt ist. Die Abfälle und Wertstoffe werden mit dem Abladen Eigentum des Landkreises Neumarkt. Dies gilt natürlich auch für das Mitnehmen von Gartenabfällen jeglicher Art.

Sollten Sie auf dem Wertstoffhof einmal Wertgegenstände, Schlüssel oder ähnliches verlieren, ist es erfahrungsgemäß sehr schwierig diese wieder zu finden. Vorgefundene Wertgegenstände werden als Fundsachen behandelt.

Ganz nebenbei untersagt auch die Benutzungsordnung der Deponie und des Wertstoffhofs das Entnehmen von Abfällen aus den Containern oder vom Gelände. Wer dies nicht beachtet, kann mit einem Hausverbot und in besonders schlimmen Fällen sogar mit einer Geldbuße belegt werden.

Informationen zur Benutzung des Wertstoffhofs erhalten Sie unter Telefon 09181/470-211 beim Team der Abfallwirtschaft.
13.10.05
Neumarkt: Nicht ungefährlich
Telefon Redaktion


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