„Keine Termine gefunden“

NEUMARKT. Ab Montag braucht man für das Neumarkter Einwohnermeldeamt wieder zwingend einen Termin - und das kann mitunter schwierig werden.

Wegen der Aufhebung des Katastrophenfalls und des Wegfalls von Reisebeschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und im Hinblick auf die Flüchtlingskrise durch den Krieg in der Ukraine ist es in der Vergangenheit zu erheblichen Wartezeiten im Einwohnermeldeamt bei einer persönlichen Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung gekommen, hieß es aus dem Rathaus.

Um den Bürgern „Wartezeiten zu ersparen sowie dem großen Andrang an Publikumsverkehr besser gerecht werden zu können“, sei deshalb eine Vorsprache im Einwohnermeldeamt ab Montag „ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung“ möglich.

Und das kann Neumarktern, die wegen eines bevorstehenden Urlaubs noch schnell Pass oder Personalausweis verlängern müssen, mitunter Nerven kosten: ein Leser berichtet von seinen Versuchen im letzten Jahr „über Monate“ hinweg, dort einen Termin zu vereinbaren. Das ist nämlich nur im Internet möglich - und die „Auswahl“ unter den zur Verfügung stehenden Terminen zum Beispiel bei der Paß-Ausstellung ist „überschaubar“: „Keine freien Termine gefunden“, hieß es zum Beispiel bei einem Versuch am Mittwoch-Vormittag.


„Es gibt keine Termine online - nicht mal in 5, 8, 10 Monaten“ schreibt ein genervter Leser. Als er bei seinen Versuchen telefonisch „mal durchkam“ wurde ihm gesagt, daß jeden Tag nur zwei, drei Termine freigegeben werden und die könne man „am besten zwischen 8.15 und 8.30 Uhr“ buchen. Danach seien die Termine schlicht weg.

Man müsse wohl „den ganzen Tag im Internet schauen ob da im Einwohnermeldeamt gerade einer per Mausklick zwei Termine für den nächsten Tag frei gibt“, schreibt der Leser, „und dann sollte man auch noch in diesem Zeitraum frei haben“.

Im Rathaus bat man in einer Pressemitteilung am Mittwoch um Verständnis, dass wegen der Vielzahl der aktuell zu bearbeitenden Anfragen „nicht immer eine kurzfristige Terminvereinbarung“ möglich sein wird.

In den Rathäusern und Verwaltungsräumen gilt für Besucher weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht. Außerdem sollen persönliche Besuche in den Rathäusern auf das „unbedingt notwendige Maß“ beschränkt werden. Soweit es möglich ist, sollten Angelegenheiten telefonisch, per Mail oder per Post erledigt werden.
11.05.22
Neumarkt: „Keine Termine gefunden“
Telefon Redaktion


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