Müssen Gerichte entscheiden?


Von der Stadt umgesägte Bäume sollen laut Rechtsgutachten der Stadt dafür verantwortlich sein, daß das Ziel des Bürgerbegehrens nicht mehr erreicht werden könne
Foto: Archiv/Schindler
NEUMARKT. Möglicherweise müssen Gerichte über eine Zulassung eines Bürgerbegehrens „Stadtpark bürgernah gestalten“ entscheiden.

Der Freundeskreis Stadtpark läßt nun die weitere Vorgehensweise „juristisch prüfen“, nachdem der Stadtrat eine Zulassung abgelehnt und damit mindestens 2400 Unterzeichnern aus Neumarkt vor den Kopf gestoßen hat.

„Mit großer Empörung“ reagierten die Mitglieder des Freundeskreises Stadtpark bei ihrer außerordentlich einberufenen Versammlung auf die Entscheidung der großen Mehrheit der Stadtratsmitglieder, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen (wir berichteten). Dass ein Votum von „über 2400 Wählern einfach ignoriert“ wird, könne nicht akzeptiert werden.

Vor allem wurde die „Kleinlichkeit“ bei den Begründungen für die Nichtzulassung heftig kritisiert. Hier würden „auf irrwitzige Weise die Tatsachen verdreht“, sagte Michael Haslbeck: „Erst lässt der Oberbürgermeister drei große Bäume auf dem Wunderparkplatz fällen, und behauptet jetzt, damit könne das Ziel des Bürgerbegehrens nicht mehr erreicht werden, nämlich Bäume zu erhalten.“

Da der OB aber gleich nach der Fäll-Aktion behauptet habe, „damit sei das Bürgerbegehren beendet“, waren die schönen Bäume wohl das „Bauernopfer“, um eine weitere Abstimmung der Neumarkter zu verhindern und damit eine ähnliche Niederlage einstecken zu müssen wie beim ersten Bürgerbegehren, hieß es. Als „völligen Unsinn“ und „beinahe schon Böswilligkeit“ bezeichnete Karin Preissler die Unterstellung, wegen der Vorschläge des Freundeskreises müssten 30 Bäume gefällt werden, nur weil sie aus Darstellungsgründen nicht eingezeichnet waren.


„Wenn gezeigt werden soll, was unter einem Baum stehen soll, ob Bank, Slackline oder Spielgerät, dann kann man doch nicht die ganze Baumkrone einzeichnen.“ Die Planerin hatte vom Freundeskreis den eindeutigen Auftrag, den Stadtpark nur um die Bäume herum umzugestalten. Deshalb wurden ja sogar Wege teilweise verlegt.

Der Gipfel dieses „sogenannten Rechtsgutachtens“ ist nach Ansicht der Stadtparkfreunde aber die Behauptung, die Unterzeichner hätten nicht gewusst, was sie unterschreiben. 2400 wahlberechtigten Bürgern die Fähigkeit abzusprechen, dass sie sich vor der Unterschrift umfassend informiert haben, sei eine „Ohrfeige für alle, die sich seit fast drei Jahren für einen ökologisch aufgewerteten Stadtpark ohne Steintreppe einsetzen“.

„Diese Ignoranz schadet dem Ansehen unserer Demokratie“, sagte Stadträtin Ursula Plankermann. In anderen Kommunen gingen Stadtrat, Verwaltung und Oberbürgermeister auf Bürgerinitiativen zu und fänden gemeinsame Lösungen. So wurden zum Beispeil in Erlangen etwa 7000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt, um die großen alten Bäume auf dem Burgberg zu erhalten. Hier kam es aber deshalb nicht zum Entscheid, weil die Stadt den Wünschen der Bürger schlicht entgegenkam. Diese Bürgernähe würden sich die Stadtparkfreunde auch von ihrer Verwaltung wünschen, anstatt mit ihren konstruktiven Vorschlägen als Störenfriede hingestellt zu werden, heißt es in der Stellungnahme.

Da aber bisher keinerlei Entgegenkommen gezeigt wird, lässt der Verein jetzt „die weitere Vorgehensweise juristisch prüfen“.
25.04.22
Neumarkt: Müssen Gerichte entscheiden?
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