"Alternativen prüfen"

NEUMARKT. Der Bund Naturschutz hält die nachgebesserten Antragsunterlagen der Stadt Neumarkt zum Hallerbrunnen für unzureichend.

Die Stadt Neumarkt bleibe weiterhin viele Antworten schuldig und ignoriert naturschonendere Alternativen, heißt es in einer Presse-Mitteilung von BN-Landesbeauftragtem Richard Mergner. Die Stadt Neumarkt wolle im Lauterachtal eine Million Kubikmeter Wasser gegen den Widerstand vieler Betroffener aus dem Hallerbrunnen entnehmen.

Wegen unzureichender Antragsunterlagen habe das Landratsamt Neumarkt im laufenden Genehmigungsverfahren von der Stadt Neumarkt umfangreiche Nachbesserungen gefordert. Die von der Stadt vor kurzem vorgelegten Unterlagen ließen aber nach wie vor viele Fragen offen, heißt es vom BN. Gleichzeitig würden sich die Hinweise verdichten, dass der Wasserbedarf der Stadt anderweitig problemlos gedeckt werden könnte.

Der Bund Naturschutz ist deshalb der Auffassung, dass damit die Voraussetzungen zur Erteilung einer amtlichen Genehmigung auch weiterhin nicht erfüllt sind. Er forderte die Stadt Neumarkt auf, umgehend aussagekräftige Antragsunterlagen nachzuliefern und dabei auch andere naturschonendere Alternativen und die Angebote anderer Wasserversorger gleichberechtigt zu prüfen.

Um gut 13 Prozent sei der Wasserverbrauch der Stadt Neumarkt in den letzten Jahren gesunken. Trotzdem wolle sie im Lauterachtal aus dem Hallerbrunnen rund eine Million Kubikmeter Wasser zusätzlich entnehmen.

Wegen unkalkulierbarer Risiken und naturschonenderer Alternativen wehren sich dagegen schon von Anfang an die betroffenen Gemeinden ebenso wie Fischereiberechtigte, Kraftwerksbetreiber und "viele heimatliebende Bürger", wie der Bund Naturschutz in der Presse-Mitteilung schreibt.

Auf einer gut besuchten Podiumsdiskussion sei schon im letzten Jahr überdeutlich geworden, dass "zahlreiche Menschen im Lauterachtal eine dauerhafte Absenkung des Flusspegels, eine gravierende Erhöhung der Wassertemperatur, negative Veränderungen bei Fauna und Flora, aber auch Einbußen bei der Lebensqualität und der touristischen Attraktivität ihrer Heimat befürchten". Zudem handele es sich bei der Lauterach um eines der wenigen noch intakten Fließgewässer in Bayern - sie sei nicht zuletzt deshalb auch als FFH-Gebiet gemeldet worden.

Im Genehmigungsverfahren, insbesondere aber beim Anhörungstermin im Oktober letzten Jahres habe sich deutlich gezeigt, dass die Antragsunterlagen der Stadt Neumarkt in zahlreichen zentralen Punkten "völlig ungenügend" seien und somit die Auswirkungen und Risiken dieser "überdimensionierten Wasserentnahme auch nicht ansatzweise abgeschätzt werden können".

Die Stadt Neumarkt wurde deshalb vom Landratsamt als Genehmigungsbehörde im Februar aufgefordert, die Antragsunterlagen in insgesamt 24 zentralen Punkten zu überarbeiten oder zu ergänzen.

Gefordert wurden Ergänzungen bei der Bedarfsprognose, bei den Abschätzungen der Auswirkungen auf das Bachwasser der Lauterach, auf ihre Ökologie und die angrenzenden Feuchtwiesen, auf die Fischteichanlagen und auf die Wasserversorgung der Pettendorfer Gruppe.

Für den Bund Naturschutz (BN) ist es völlig unverständlich, dass die Stadt Neumarkt dieser Aufforderung "bis heute nur äußerst unzureichend nachgekommen ist".

Eine fachgutachterliche Überprüfung der vor kurzem vorgelegten Unterlagen durch das Geowissenschaftliche Büro Dr. Heimbucher (Nürnberg) habe deutlich gezeigt, dass die geforderten Nachbesserungen gerade einmal bei der Hälfte der relevanten Punkte erfolgt und selbst dort die Ergänzungen im wesentlichen nur auf den alten Informationsgrundlagen vorgenommen worden seien. Unzweifelhaft gehe jedoch aus den ergänzenden Unterlagen hervor, dass das von der Stadt Neumarkt benötigte Wasser kurz- wie auch mittelfristig ohne Probleme anderweitig bezogen werden könnte (z.B. von der REWAG). In den Augen des BN sei dies der beste Beweis dafür, dass die Stadt Neumarkt auf die risikoträchtige Ausbeutung des Hallerbrunnens keineswegs angewiesen sei und es damit letztendlich keine Rechtfertigung mehr für die damit verbundenen Eingriffe in das Lauterachtal gäbe.

Nach Auffassung des BN fehlen damit auch weiterhin zentrale Voraussetzungen für die Erteilung der von der Stadt Neumarkt beim Landratsamt Neumarkt beantragten Genehmigung zur Wasserentnahme im Lauterachtal.

Der BN fordert in der Presse-Mitteilung die Stadt Neumarkt auf, umgehend qualifizierte Antragsunterlagen vorzulegen, die eine umfassende Beurteilung der Risiken und Auswirkungen der geplanten Wasserentnahme aus dem Hallerbrunnen ermöglichen und dabei auch andere, natur- und umweltschonendere Alternativen gleichberechtigt zu prüfen.

Ein risikoträchtiger Eingriff dieser Größenordnung in den Hallerbrunnen sei nach Auffassung des BN so lange nicht zu vertreten, solange seine Folgen nicht umfassend abgeschätzt werden könnten und es dazu bessere Alternativen gäbe. Der unmissverständlichen Forderung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Erhaltung eines guten Zustandes für alle Fließgewässer dürfe sich die Stadt Neumarkt auch im Lauterachtal nicht entziehen.
11.08.05
Neumarkt: "Alternativen prüfen"
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