Maskenpflicht aufgehoben
NEUMARKT. Die Maskenpflicht im Freien an der Neumarkter Marktstraße und anderen Orten der Innenstadt wurde am Mittwoch aufgehoben.
Das teilte das Landratsamt mit. Die Bekanntmachung trat bereits am Mittwoch in Kraft.
Betroffen von der bisherigen Maskenpflicht waren die Obere und Untere Marktstraße in Neumarkt, die Bahnhofstraße und die Klostergasse. Plätze und Straßen in Freystadt und Parsberg, in denen früher ebenfalls eine Maskenpflicht im Freien herrschte, sind bereits seit Februar (
wir berichteten) von dieser Pflicht befreit .
An der Pflicht, in Geschäften Schutzmasken zu tragen, ändert sich natürlich nichts.
Seit den massiven Lockerungen am letzten Freitag seien „keine nennenswerten Steigerungen von Menschenansammlungen oder erhöhte Frequentierungen zu erkennen, die auf eine erhöhte Infektionsgefahr schließen lassen“, heißt es in der von Landrat Willibald Gailler unterzeichneten Bekanntmachung des Landratsamtes. Es sei deshalb „ nicht länger als verhältnismäßig anzusehen, die bestehende Maskenpflicht auf den festgelegten Begegnungsflächen beizubehalten“.
26.05.21
Neumarkt: Maskenpflicht aufgehoben