Gottesdienste finden statt


Auch in diesem Jahr kann die Osterkerze am Osterfeuer
entzündet werden.
Foto: Christian Klenk
NEUMARKT. Präsenz-Gottesdienste finden an Ostern im Bistum statt - trotz der ursprünglichen Bitte der Politik, darauf zu verzichten.

Inzwischen habe die Bayerische Staatskanzlei Präsenzgottesdienste als „weiterhin uneingeschränkt zulässig“ erklärt, hieß es aus Eichstätt. Darauf wies der Generalvikar die Priester, Diakone und Mitarbeiter im pastoralen Dienst hin.

Am Mittwoch wollte sich die Pressestelle der Doözese Eichstätt auf Anfrage von neumarktonline noch nicht äußern. Man werde die Gespräche mit der Staatskanzlei abwarten, hieß es. Inzwischen steht fest, daß trotz der Corona-Beschränkungen die Gottesdienste an Ostern stattfinden dürfen - natürlich unter strengen Hygienevorgaben.

Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke zeigt sich am Freitag erfreut: „Ich bin dankbar, dass wir die Kar- und Ostertage liturgisch begehen können“. Ostern sei der Höhepunkt des Kirchenjahres und „der Kern unseres Glaubens“. Es wäre verheerend gewesen, das hinter verschlossenen Türen zu Hause feiern zu müssen. Bischof Hanke zeigte aber auch Verständis für jene, die aus Angst vor dem Coronavirus nicht die Gottesdienste vor Ort mitfeiern werden.

Wie mittlerweile aus der bayerischen Staatskanzlei bestätigt wurde, bestehe ein Einvernehmen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den christlichen Kirchen sowie dem Landesverband der Israelitischen Kultusgemeinde, dass virtuelle und digitale Gottesdienstformate verstärkt angeboten werden sollen. Zugleich blieben Präsenzgottesdienste im Rahmen der Vorgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung „weiterhin uneingeschränkt zulässig“.

Die Heilige Woche, auch Karwoche genannt, beginnt am Palmsonntag. Ein klassischer „Verkauf“ von Palmbuschen ist nicht möglich. Eine Weitergabe kann jedoch kontaktlos erfolgen, wenn sich die Gläubigen die Zweige beispielsweise selbst von einem Tisch nehmen und die vorgesehene Spende in eine dafür bereitgestellte Kasse legen. Auch eine Palmprozession mit der ganzen Gemeinde ist am Palmsonntag nicht möglich. Die Segnung der Palmzweige ist im Gottesdienst erlaubt. Allerdings sollen die Gläubigen diese bei sich am Platz behalten.

Bei der Feier der heiligen Messe vom letzten Abendmahl am Abend des Gründonnerstags sind der Ritus der Fußwaschung und die Kelchkommunion für alle Gläubigen nicht möglich. Bei einem Inzidenzwert von über 100 sind jedoch mögliche Ausgangssperren zu berücksichtigen - im Landkreis Neuamrkt lag de roffizielle Wert am Freitag bei 94,4.


Die Karfreitagsliturgie, die traditionell zur angeblichen Todesstunde Jesu Christi um 15 Uhr beginnt, kann stattfinden. Bei der Kreuzverehrung ist darauf zu achten, dass die Gläubigen bei der Prozession gebührend Abstand einhalten, hieß es. Das Kreuz darf bei der Verehrung nicht berührt werden. Das traditionelle Klappern und Ratschen am Karfreitag und Karsamstag ist bei Einhaltung der Abstandsregel ausdrücklich erlaubt.

Die Osternacht gilt als „Mutter aller Vigilien“ – also Nachtwachen. In der Nacht vor dem Ostersonntag erwartet die Kirche Wache haltend die Auferstehung Jesu Christi. Dieser eigentlich nächtliche Gottesdienst soll normalerweise entweder nach Einbruch der Dunkelheit am Karsamstag oder noch vor Beginn des Tages am Ostersonntag gefeiert werden. Bei einer Inzidenz von über 100 kollidiert das mit der angeordneten Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Deshalb enthält das Schreiben des Generalvikars ausdrücklich den Hinweis, dass ausnahmsweise die Anfangszeit entsprechend angepasst werden muss.

Die Feier der Osternacht beginnt mit der Lichtfeier am Osterfeuer. Jedoch sollten sich zur Segnung des Feuers und Bereitung der Kerze nur der Zelebrant und der liturgische Dienst nach draußen begeben, während die mitfeiernde Gemeinde ihre Plätze bereits in der Kirche eingenommen hat. Das Verteilen des Lichtes an die Gläubigen geschieht unter Wahrung des vorgeschriebenen Abstandes und dem Tragen der FFP2-Masken.

Die Feier einer Taufe ist in der Osternacht unter Einhaltung der für die Spendung des Taufsakraments geltenden Hygiene-Vorschriften möglich. Das geweihte Wasser darf bei der Erneuerung des Taufversprechens ausgesprengt werden. Die Weihwasserspender, nicht jedoch die Weihwasserbecken, dürfen befüllt werden. Am Ende der Osternacht oder bei den Festgottesdiensten am Ostersonntag können die von den Gläubigen mitgebrachten Speisen gesegnet werden. Jedoch sollen die Gläubigen ihren Speisekorb bei sich am Platz behalten.
26.03.21
Neumarkt: Gottesdienste finden statt
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